Kreuzfahrt Verbote

Navigator of the SeasNavigator of the Seas © Norbert Schmidt

Wer einmal eine Kreuzfahrt gemacht hat, weiß es: Die Kontrollen beim Boarding sind konsequent und werden wie an einem Flughafen durchgeführt. Die Mehrzahl der Reedereien ist relativ strikt, wenn es um bestimmte Reiseutensilien geht. Verständlicherweise und nicht überraschend sind gefährliche Gegenstände wie Waffen (auch Messer, Schlagringe), Munition, Pfefferspray, gefährliche Chemikalien oder Drogen nicht erlaubt.

Das ist alles verboten – Off Limits für das Reisegepäck

Bei einem Security-Check mit dem Sicherheitspersonal zu diskutieren, ist zumeist keine gute Idee und macht nur Ärger. Sie sollten auch immer genug Zeit für Einchecken einplanen. Das wissen erfahrene Reisende. Wer von vornherein nichts Verbotenes dabei hat, reduziert Stress und Ärger. Schon harmlose Gegenstände wie ein Föhn, Reisebügeleisen oder ein Verlängerungskabel können Stress machen, denn nicht wenige Reedereien haben diese Gegenstände ausgeschlossen.

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Im ersten Schritt informieren Sie sich genau, welche elektrischen und elektronischen Geräte an Bord gestattet sind. Vorsicht ist immer bei Geräten, die relativ viel Energie verbrauchen oder Wärme erzeugen, angebracht. Denn sie können die Schiffssicherheit (Brandgefahr) gefährden oder das Stromnetz des Schiffes überlasten.

No Go sind zumeist Föhn, Lockenstab, Kaffeemaschinen, Reisebügeleisen, Heizdecken, Rotlichtlampe, Tauchsieder, Wasserkocher oder Mehrfachsteckdosen/Verlängerungskabel.

Praktisch sind das eigentlich nur geringe Einschränkungen für den Reisenden. Je nach Schiff und Kategorie gehören diese Dinge zur normalen Kabinenausstattung. Bei einigen Schiffen kann man diese Dinge an der aber an der Rezeption erhalten. Allerdings sind sie nicht immer gebührenfrei. Das sollten Sie bei Preisvergleichen immer beachten. Aufbügeln ist i,d.R. im Waschsalon des Schiffes möglich. Oder man gibt die Kleidung beim Wäscheservice ab.

Kerzen haben ebenfalls nichts im Reisegepäck zu suchen. Die Feuergefahr durch sie ist einfach zu groß.

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Noch mehr Off LImits auf Kreuzfahrtschiffen

Mehr oder wenig explizit weisen die Reedereien in ihren Gepäckrichtlinien darauf hin, dass Alkohol (auch Bier und Wein), Lebensmittel (Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch) nicht mit an Bord gebracht werden dürfen. Das gilt auch bei Landausflügen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich am besten an Bord.

Denken Sie immer daran: Der Kapitän eines Schiffes besitzt das Hausrecht. Wenn er den Eindruck hat, eine Person gefährdet die Sicherheit des Schiffes, dann kann er beim Boarding den Zutritt verweigern, sie im nächsten erreichbaren Hafen absetzen (für die Heimreise ist die Reederei nicht zuständig) oder in eine Arrestkabine (gibt es auf jedem Schiff) sperren. Die Vorschriften der International Maritime Organization (IMO) sind strikt und konsequent.

Übrigens, das Kosten- und Prozessrisiko trägt häufig der Passagier. Versuchen Sie einmal eine internationale Reederei, wenn Sie nicht über eine Pauschalreise eines deutschen Unternehmens gebucht haben, vor einem ausländischen Gericht zu verklagen.

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