Von wegen kundenfreundlich, einige Airlines sind sehr einfallsreich um Entschädigungen bei Flugverspätungen nicht zahlen zu müssen.
Die 32-jährige Industriekauffrau Carolin und Felix, ein 35-jähriger Logistikexperte, aus Hamburg Bramfeld wollten eigentlich einen Liebesurlaub in einem tollen Ressort in der Türkei verbringen. Übers Internet hatten Sie ein fünf Sterne Ressort mit Spa zu einem Superpreis und mit Top-Bewertungen gefunden. Auch ein günstiger Flug war schnell via Web gebucht.
Doch dann fing der Ärger an. Die beiden Bramfelder wollten mittwochmittags in Hannover starten, aber tatsächlich hob die Maschine erst am Donnerstagvormittag ab. Einen ähnlichen Ärger gab es beim Rückflug, erst ging es nach zig Stunden Wartezeit in der Türkei verspätet los, dann landete die Maschine nicht Hannover, sondern in Düsseldorf und eine weitere Hotelübernachtung wurde fällig. Die Reise war zwar sonst sehr schön, aber der Flugärger mit den Verspätungen hat alles überstrahlt.
„Als wir dann reklamierten, wir waren ja im Recht dachten wir, wurden wir hingehalten. Die Adresse der Airline war richtig versteckt. Dann wurden wir vertröstet und sollten mit einem kleinen Gutschein abgespeist werden.“ so Carolin im Gespräch mit ganz-hamburg.de „Das war von der Airline ganz schön frech.“
Wenn man der Werbung glaubt, dann kosten Flugreisen fast immer nur einen Spot-Preise, sind komfortabel und pünktlich. Freundlich gesagt, es sind viele „charmante“ Werbelügen. Richtig ist, der Flug ist häufig günstig, allerdings haben die Airlines sehr kräftig an den Gebühren und Nebenkosten gedreht. Das wäre so, als wenn sie in einem Restaurant ein Menü für 8 Euro bestellen, was ja sehr billig ist, allerdings für Besteck, Teller, Tischdecke, Serviette, Pfeffer & Salz dann jeweils extra zur Kasse gebeten wird.
Die Fluggastrechte sind gewährleistet
Die Fluggastrechte sind durch EU-Verordnungen eigentlich ganz klar und Fluggast-freundlich geregelt. Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Airline nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung leisten. Allerdings, wenn es sich um höhere Gewalt handelt, dann ist die Airline von einer Zahlungspflicht befreit.
Genau hier setzen die Airlines die Hebel an, weiß das Flugrechte-Portal Flightright. Sie kennen die Tricks und Kniffe der Airlines um sich einfallsreich aus der Haftung zu schleichen. Experten schätzen dass in sieben von zehn Fällen, die Airline keine Entschädigung zahlt oder erst gar nicht antwortet. Fluggastportale sind erfahren genug bestehende Rechte durchzusetzen.
Airlines, das sind die häufigsten Tricks:
Höhere Gewalt konstruieren
Eine Taktik der Airlines ist es, Fälle, die sie zu verantworten haben, als Höhere Gewalt auszugeben und so die Zahlungspflicht zu umgehen.
Das Verheimlichen des Verspätungsgrundes
Viele Airlines haben nur sehr wenige oder gar keine Reservemaschinen. Ein technischer Defekt hat dann gleich Flugausfälle zur Folge. Technische Defekte werden von Airlines konsequent geleugnet, denn hier ist die Airline schadensersatzpflichtig. Deshalb gilt, prüfen/erfragen sie die Ursache der Verspätung. Sammeln Sie Zeugenaussagen.
Die Ausrede das Wetter ist schlecht
Tatsächlich sind extreme Wetterbedingungen, z.B. wenn ein Flugplatz wegen eines Unwetters gesperrt wird, Höhere Gewalt. Allerdings, das muss die Airline beweisen können. Oftmals sind es nur vorgeschobene Behauptungen oder nur am Vortag war entsprechend schlechtes Wetter.
Die kleinen fiesen Tricks – Tarnen und Täuschen
Da behaupten Airlines sie hätten einen technischen Defekt nicht zu verantworten oder wären nicht von EU-Verordnung betroffen.
Sehr beliebt, ziemlich einfach und wirkungsvoll ist auch der Trick die Kontaktadresse schwer auffindbar zu machen. Faxgeräte werden in der Nacht abgeschaltet oder man lässt Anrufer in Callcenter-Warteschleifen „verhungern“. Oder der Callcenter-Mitarbeiter gibt falsche Auskünfte bzw. bietet „ganz kulant“ eine geringere Entschädigungssumme, als die die ihnen zusteht, an.
Hat der Kunden einen Mitarbeiter erreicht, dann werden unrichtige Rechtsauskünfte gegeben. Oder, Mails und Briefe werden gar nicht beantwortet, nicht jeder Fluggast hat die Nerven und das Know How richtig zu mahnen und seine Rechte durchzusetzen.
Perfide auch der Trick der scheinbaren Kulanz, die sich auf das Netto-Streckenentgelt bezieht. Steuern und Gebühren sind damit nicht gemeint und die Airline drückt den Betrag auf eine kleinere Summe.
Geschäftsreisende haben nicht weniger Rechte
Auch Geschäftsreisende haben einen Entschädigungsanspruch. Nur weil der Arbeitgeber den Flug bezahlt, verfällt der Entschädiungsanspruch nicht!
Drohungen
Seien Sie nicht überrascht, wenn Sie statt einer Entschädigung eine Drohung der zahlungsunwilligen Airline erhalten und ihnen hohe Prozess- und Anwaltskosten angekündigt werden. Immer schön nach dem Motto, …aber drohen wird man doch dürfen…
So sichern Sie ihre Ansprüche
Zuerst sie müssen ihre Ansprüche sauber dokumentieren, sichern Sie Zeugenaussagen und schriftliche Unterlagen. Unterschreiben Sie niemals etwas vorschnell. Wenn Sie Zeit und Muße haben einen Schriftverkehr, der juristischen Maßstäben genügt, beherrschen, dann können Sie natürlich selbst ihre Ansprüche durchsetzen. Aber, beherrschen Sie das?
Oder Sie beauftragen einen Anwalt, allerdings ist da immer ein Kostenrisiko. Eine Alternative ist ein Fluggastportal. Hier übertragen Sie ihren Anspruch auf das Portal, das prüft den Fall und setzt Ansprüche durch. Eine Ersteinschätzung ist zumeist kostenlos. Im Erfolgsfall erhält ein Portal wie Flightright 25% von der Entschädigungssumme plus Mehrwertsteuer für seine Leistung. Dafür hat man keine zeitaufwändige Korrespondenz.
Carolin und Felix sind beide beruflich sehr eingespannt. Sie haben ihre Ansprüche übertragen, ihr Recht durchgesetzt und eine Entschädigung erhalten. Sie war zwar etwas niedriger als gedacht. Doch Felix meinte: „Ganz ehrlich, für uns ist es gut gelaufen. Wir hätten nicht die Nerven gehabt und außerdem wir haben viel Zeit gespart. Allerdings, mit dieser Airline fliegen wir nicht mehr. Wir wollen pünktlich ankommen. Das nächste Mal buchen wir Qualität und schauen nicht so auf den Ticketpreis.“