Deutschland ist ein tolerantes Land für viele Ausländer könnten fast denken, in dem Land in dem gut und gern leben kann, sei so ziemlich alles erlaubt. Dem ist natürlich nicht so, denn es gibt durchaus strafbare oder verbrecherische Handlungen bei denen die Polizei einschreitet. Wie Urteile dann ausfallen ist eine ganz andere Sache, wenn es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Gestern am Dienstag fuhr ein ICE von Bremen nach Hamburg. Das könnte für einen 33-jährigen Inder ein freudiges Ereignis gewesen sein. Freute er sich vielleicht darauf ein Krabbenbrötchen am Hafen zu verputzen oder wollte er das Miniatur Wunderland in der Speicherstadt besuchen? Wir wissen es nicht! Was allerdings polizeibekannt ist: Gegen 12.45 Uhr entblößte der Mann auf seinem Sitzplatz seinen Schniedelwutz (über seine Größe liegen keine Infos vor) und manipulierte vor den Augen eines 41-jährigen Mannes an dem selbigen. Der Mann informierte umgehend einen Zugbegleiter . So wurde die Bundespolizei auf dem Bahnhof Hamburg Harburg alarmiert. Im ICE wurde dann der Tatverdächtige zur Feststellung der Personalien zum Bundespolizeirevier im Bahnhof verbracht.
Gegen den indischen Staatsangehörigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren (Verdacht auf exhibitionistische Handlungen – Strafgesetzbuch § 183) eingeleitet. Als Höchststrafe hat der Gesetzgeber ein Jahr Knast festgesetzt. Nachdem der Mann seine Strafanzeige kassiert hatte, konnte er als freier Mann das freundliche Polizeirevier im Harburger Bahnhof verlassen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5779431