Vom Ladendetektiv erwischt: Rotweindieb wanderte in den Knast

Eingang zu einem Polizeirevier der Bundespolizei, massive TürEingang zum Bundespolizeirevier im Hamburger Hauptbahnhof © Norbert Schmidt

Zugegeben, in den Geschäften in der Wandelhalle kaufen viele Menschen ein. Vielleicht decken sie sich noch mit Reiseproviant ein, nutzen den späten Ladenschluss für Besorgungen oder shoppen am Sonntag, wenn sonst alle anderen Geschäfte, damit es in den Kirchen etwas voller ist, geschlossen haben. Was bekanntlich ziemlich unwirksam ist, denn die meisten kirchlichen Gottesdienste sind schlecht besucht. Allerdings, mit den Ladendieb*Innen. gibt es auch eine Kundengruppe die Ladeninhaber nicht so gern sehen. Deshalb sind gerade in den Geschäften der Wandelhalle des Hamburger Hauptbahnhofs Ladendetektive unermüdlich und stets wachsam im Einsatz.

Gestern am Donnerstag gegen 14.20 Uhr wurde ein 24-jähriger Mann von der Bundespolizisten als Ladendieb verhaftet. Eine kleine Flasche Rotwein (vielleicht für den kleinen Durst zwischendurch?) wurde ihm zum Verhängnis. Ein aufmerksamer Ladendetektiv hat den Deutschen dabei beobachtet, wie die kleine Flasche in seine Tasche ‚verschwinden‘ lies. Auf Basis des sogenannten Jedermannsrechts (Vorläufige Festnahme §127 StPO) hielt der Detektiv den jungen Rotweinfreund fest, bis eine Streife der Bundespolizei eintraf.

Bingo: Bei der Überprüfung des mutmaßlichen Diebes stellte sich heraus, dass nach dem Mann per Haftbefehl wegen Diebstahl und Sachbeschädigung gefahndet wird. Der Verurteilte hatte eine geforderte Geldstrafe nicht gezahlt und muss aus diesem Grund eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen. Nachdem im Bundespolizeirevier alle polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, hieß das nächste Fahrziel für den Mann ab in den Knast. Die nächsten 40 Herbsttage wird er gesiebte Luft, die eher weniger den Geschmack von Freiheit und Abenteuer hat, atmen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5317315