Urkundenfälscher wollte in den Urlaub, das kostete ihn 1.890 Euro in bar

Ein Beamter der Bundespolizei prüft die Personalien und fragt die Fahndungsdatei abSymbolbild: Bei der Aus- und Einreise fragt die Bundespolizei die Fahndungsdatei ab Foto: Bundespolizei

Verbrechen lohnt sich nicht. Das ist eine Binsenweisheit, nur es gibt immer wieder Menschen, die der Auffassung sind, Strafgesetze beträfen nur andere Menschen. Das musste gestern am Montagabend ein 31-jähriger Deutscher am Hamburger Flughafen schmerzlich feststellen. Er wollte von Hamburg nach Antalya (Luft und Wasser 22°) mit Corendon Airlines fliegen. Keine schlechte Idee, denn das Novemberwetter ist bekanntlich nicht so schön in Hamburg. Doch in seinem Fall, war es kein guter Einfall, denn Bingo hieß es bei grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle.

Eine Fahndungsabfrage der Bundespolizei ergab, dass der Mann seit September 2022 durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Grund, wegen Urkundenfälschung war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verhängt worden. Alternativ standen 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im U-Haftknast auf dem Haftbefehl. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 90 Euro. Seine Weltidee, er hat sich über das Internet einen gefälschten Impfnachweis gekauft. Vor die Wahl gestellt Knast oder Kohle, entschied er sich für die Freiheit und zahlte den Haftbefreienden Gesamtbetrag in Höhe von 1.890 Euro in bar ein. Danach konnte er weiterreisen. Allerdings, mit Sonne ist erst einmal nicht eher mit Schauern bei nicht so hohen Temperaturen zu rechnen. Das Sonnenbrandrisiko ist dadurch niedrig.

Quelle:  Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5376365