HH: Syltreise unterbrochen: Betrunken und ohne Fahrschein im
ICE-Bundespolizei muss nicht „wegefähigen“ Mann in Gewahrsam nehmen-
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Wer besoffen ohne Fahrschein als Schwarzfahrer unterwegs ist, darf sich nicht wundern, wenn er im Knast landet. Seine Ausflugspläne nach Sylt kann ein 50-Jähriger Mensch, der als Mann gelesen wird, in die Tonne tretten. Gestern am 21. August 2025 gegen 13.40 Uhr nahmen Bundespolizisten einen Mann
im Bahnhof Hamburg- Harburg in Gewahrsam. Zuvor konnte der offensichtlich betrunkene „Fahrgast“ in einem ICE auf der Fahrt von Münster (Westf.) nach Hamburg gegenüber einer Zugbegleiterin keinen gültigen Fahrschein vorweisen.
Da sich der Mann im Zug auch nicht ausweisen konnte, wurde kurz vor Einfahrt des Zuges in den Bahnhof Harburg eine Streife der Bundespolizei zur
Unterstützung telefonisch angefordert. Ein Streifenteam erreichte den ICE und konnte den deutschen Staatsangehörigen, der wohl meinte – ein gültiges Ticket bräuchte er nicht, im Zug dingfeste machen
„Der Mann war aber so betrunken, dass er nicht mehr „wegefähig“ war und am Bahnsteig mehrfach ohne Fremdeinwirkung zu Boden stürzte. Er konnte sich kaum noch auf den Beinen halten und wurde von eingesetzten Bundespolizisten gestützt zum freundlichen Bundespolizeirevier im Bahnhof verbracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtestvergab um 13.49 Uhr einen Wert von 2,79 Promille.“
Ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des 50-Jährigen fest. Anschließend bekam der Mann mit festem Wohnsitz in Nordrhein- Westfalen in einer Gewahrsamszelle ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung und wird später wieder „wegefähig“ entlassen. Ein entsprechendes Strafverfahren (Schwarzfahren – Verdacht auf Leistungserschleichung-Fahren ohne Fahrschein – § 265a StGB (Strafgesetzbuch) – wurde eingeleitet.
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Tja, der Sylt-Trip ist unter’m Strich damit ins Wasser gefallen. Man kann durchaus davon ausgehen, dass er auf der Hamburger Hausinseln nicht vemißt wird.
Quelle:Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/6101762
