Service am Hamburger Flughafen: Pay & Fly statt Knast

Ein Beamter der Bundespolizei prüft die Personalien und fragt die Fahndungsdatei abSymbolbild: Bei der Aus- und Einreise fragt die Bundespolizei die Fahndungsdatei ab Foto: Bundespolizei

Wer mit dem Flugzeug aus der Europäischen Union ausreisen will, der passiert vorher noch die Grenzkontrolle der Bundespolizei. Zwar wird im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nicht jede Personalie überprüft. Doch immer wieder landen im verurteilte Straftäter im Stahlnetz von Polizei und Justiz. Nicht immer klicken dabei die Handschellen. Der Grund, häufig wurden Geldstrafen nicht bezahlt. Nach dem Pay & Fly Prinzip, kann man nach Zahlung des offenen Betrags weiter reisen. Wenn nicht, dann landen die Straftäter im Knast. So ging es auch einem 27-jährigen Afghanen. Er wollte gestern – zwischen zwei ver.di Airport-Streiks – gegen 14:30 Uhr mit Turkish Airlines nach Istanbul fliegen.

Bingo: Die grenzpolizeiliche Kontrolle ergab, dass nach dem Afghanen seit August 2022 mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wird. Er muss wegen Sachbeschädigung 65
Tagessätze zu jeweils 20 Euro zu zahlen. Das hat er bis jetzt nur teilweise beglichen. Offen sind 42 Tagessätze = 840 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 92,50 Euro. Da der Mann die 932,50 Euro zahlen konnte, konnte er den Flug antreten. In diesem Fall hat Pay & Fly funktioniert und er musste nicht in den Knast.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5492538