Schwarzfahrer wanderte in den Knast!

Eine Metronom E-Lok im BahnhofEine Metronom E-Lok Archivbild © Norbert Schmidt

Ein fremdes Deutschlandticket lässt Schwarzfahrer im Metronom auffliegen.

Heute Morgen im Metronom von Bremen nach Hamburg. Kurz nach halb Zehn fuhr ein 35-jähriger Mann mit von Bremen nach Hamburg-Harburg. Als er kontrolliert wurde, legte er ein Deutschlandticket vor. Allerdings konnte sich der Mann nicht gegenüber der Zugbegleiterin ausweisen. So wurde die
Bundespolizei zur Identitätsfeststellung hinzugezogen.

Der syrische Staatsangehörige händigte der Bundespolizeistreife ein Dokument mit Personalien aus. Allerdings ging daraus hervor, dass der Mann nicht der rechtmäßige Inhaber des Deutschlandtickets war.

Bingo: Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass nach dem Mann mit zwei Haftbefehlen gefahndet wird. Der Schwarzfahrer (Erschleichen von Leistungen §265A StGB) hatte eine Geldstrafe aus dem Oktober 2021 in Höhe von 720 Euro noch nicht bezahlt und muss deshalb noch eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen. Auch im zweiten Fall handelt es sich um Schwarzfahren. Laut Urteil (Mitte April 2022) ist eine Geldstrafe von 480 Euro nicht beglichen worden und es muss nun
noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßt werden.

Der Syrer auf dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg die haftbefreienden Beträge nicht aufbringen konnte, hieß sein nächstes Fahrziel Knast.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5708436