S-Bahnhof Harburg: Einmal spucken – Knast!

Wegweiserschild mit der Aufschrigt Bundespolizei und PolizeiwappenSymbolfoto Bundespolizei © Norbert Schmidt

Auch wenn das Spucken keine explizite Straftat ist, es kann der Booster auf den Weg in den Knast so. So auch gestern als das Sturmtief Zacharias über Hamburger fegte. Am Montagabend gegen 21.15 Uhr war es für einen 36-jährigen Mann erstmal mit Freiheit und Abenteurer am Harburger Bahnhof vorbei, denn Bundespolizisten ließen bei ihm die Handschellen klicken. Zuvor hatte eine Bundespolizei-Präsenzstreife beobachtet, wie der Mann auf den S-Bahnsteig spuckte.

So wurde der Spucker überprüft. Bingo: Der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben. Der Verurteilte (Körperverletzung §223 StGB) hatte eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.330 Euro nicht gezahlt und muss deshalb noch eine Ersatzfreiheitstrafe von 133 Tagen verbüßen.

Das ist nicht alles, gegen den deutschen Staatsangehörigen besteht weiterhin eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen der Straftat einer gefährliche Körperverletzung (§224 StGB). So ging es in das freundliche Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg. Bei einer freiwilligen Atemalkoholkontrolle kam der Mann auf 2,87 Promillewert. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlten konnte, heiß die nächste Station für ihn Knast.