S-Bahnhof Altona: Betrunkener Nackter hielt die Bundespolizei auf Trab

Bahnhof Altona NeonwerbungDer Fernbahn und S-Bahnhof Altona. Hier wird es selten langweilig um es freundlich auszudrücken © Norbert Schmidt

So macht das S-Bahnfahren in Hamburg bestimmt richtig Spaß und Freunde. Kurz nach Mitternacht am 29. Juli gegen 00:25 Uhr wurde ein offensichtlich stark alkoholisierten 29-jähriger Mann von der Bundespolizei vorläufig festgenommen. Der Grund: Er soll auf dem S-Bahnhof Landungsbrücken vor einer Frau (45 Jahre) sein Geschlechtsteil entblößt und an dieses vor der Geschädigten und zahlreichen Passanten manipuliert haben.

Während sich die Frau gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten vom Tatort schnell entfernt, bestieg der Mann fluchtartig eine abfahrbereite S-Bahn in Richtung Altona. Zeugen versuchten zwar den tatverdächtigen Exhibitionisten aufzuhalten, doch der Beschuldigte holte umgehend ein Taschenmesser hervor und bedrohte damit die Anwesenden. Na ja – wer hat schon gern einen Gruß aus Solingen zwischen den Rippen? Die eingetroffene Bundes- und Hamburger Polizei konnte deshalb im Bahnhof nur noch diverse Zeugenaussagen aufnehmen.

Allerdings, während die S-Bahn durch den Tunnel in Richtung Altona ratterte, wurde schnell ein gezieltes Fahndungsnetz aufgebaut. So konnte die Bundespolizei den Mann im Altonaer S-Bahnhof stellen und vorläufig festnehmen. Jedoch war es vielleicht dem 29-jährigen Asylbewerber aus Libyen zu warm geworden, denn er hatte sich auf dem Bahnsteig entkleidet und nur widerwillig zog er sich nach Polizeiaufforderung wieder an. Im Anschluss ging es gefesselt ins freundliche Bundespolizeirevier des Bahnhofes. Sein Taschenmesser war der Mann schnell los. Ein Atemalkoholtest war zunächst nicht möglich.

Nachdem ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Libyers festgestellt hatte, gings zur Ausnüchterung in eine Zelle. Gegen 05.10 Uhr ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,28
Promille und der Mann konnte danach wieder seine Freiheit genießen. Allerdings, in seinen Akten und der Hamburger Kriminalitätsstatistik stehen jetzt entsprechende Strafverfahren (Verdacht auf Bedrohung, Exhibitionistische Handlungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses).

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5569757