S-Bahn Holstenstraße: Zigarette geraucht – das Ticket in den Knast

Ein Triebwagen der S-Bahn HamburgSymbolbild: Zug der S-Bahn Hamburg © Norbert Schmidt

Auch wenn bald der Genuss (zumeist das Rauchen) von Marihuana legalisiert wird, bei Tabak verstehen deutsche Gesetze wenig Spaß und das Rauchen auf Bahnhöfen ist bei auf kleine Raucherzonen, streng verboten. Dieses Gesetz kennt eigentlich jedes Kind in Deutschland. Zumal es gibt auch genug Schilder, die auf das Rauchverbot hinweisen.

Man letzten Donnerstag meinte ein 63-jähriger Deutscher Staatsbürger vielleicht, dass dieses Gesetz vielleicht nicht auf ihn zuträfe und qualmte auf dem S-Bahnhof Holstenstraße. Eine Präsenzstreife der sprach den Mann auf sein Fehlverhalten an und kontrollierte daraufhin seine Personalien.

Bingo: Der Mann war zur Fahndung ausgeschrieben. Er muss wegen dem Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro zahlen.

Da er seine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, hieß es für den Mann, Abfahrt in den Knast. Hier wird der deutsche Staatsangehörige 72 Tage an einem Ort verbringen, der nicht den Geschmack von Freiheit und Abenteuer hat und seine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – http://presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5582865