Das Rauchen in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in den Zügen ist schon zig-Jahre verboten. Aber, es gibt immer wieder Menschen, die glauben, Verbote gelten nicht für sie. Dieser Meinung war wohl auch ein 32-jähriger Mann am letzten Sonntagmorgen gegen 06:25 Uhr. Er steckte sich (genüsslich???) auf dem S-Bahnsteig des Harburger Bahnhofs eine Zigarette an und rauchte. Kein Wunder, dass er ins Visier einer Präsensstreife der Bundespolizei geriet.
Er wurde nicht nur auf sein Fehlverhalten hingewiesen, dabei wurden auch seine Personalien kontrolliert. Bingo: Es lagen gegen den Raucher zwei Ausschreibungen zur Festnahme vor. Gegen den Verurteilten bestanden zwei Haftbefehle wegen BTM-Delikten (Drogen) und Gefährdung des Straßenverkehrs. Insgesamt sollte der Gesuchte eine Geldstrafe von fast 3400 Euro zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 105 Tagen im Knast verbüßen.
Da es eher unüblich ist, mit solchen Bargeldsummen unterwegs zu sein, ging es unter despolizeilicher Begleitung zu einem Bargeldautomaten des Vertrauens. Der Mann konnte einen konnte deinen Teilbetrag
von rund 700 Euro von seinem Konto abheben. Nach einem Telefonat zahlte eine Bekannte die restlichen 2700 Euro auf dem Bundespolizeirevier ein. Das bewahrte ihn vor 105 Tage Knast. So kann er Weihnachten und Sylvester in Freiheit feiern.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5398310