Ohne Fahrkarte im Metronom ging es in den Knast!

Eine Metronom E-Lok im BahnhofEine Metronom E-Lok Archivbild © Norbert Schmidt

Machen wir uns nichts vor. Draußen ist die Welt schlecht und manchmal sehr ungerecht. Die Machen wir uns nichts vor. Draußen ist die Welt schlecht und manchmal sehr ungerecht. Die Pommes Frites Portionen werden immer kleiner, eine Tafel Schokolade zum gleichen Preis wiegt statt 100g nur noch 85g, im Internet lauern berüchtigte Barfussschuh-Abzocker auf ahnungslose vertrauensselige Opfer und notorische Schwarzfahrer fahren zum quasi ‚Nulltarif‘ kreuz & quer durch Deutschland.

Warum auch nicht? Selbst wenn sie erwischt werden, ist das Fehlverhalten de facto weitestgehend für sie folgenlos. Zum Ausgleich ist die Gesundheit eines Zugbegleiters nicht ganz ungefährdet, wenn bei einer Fahrkartenkontrolle ein Messer vielleicht schnell zur Hand ist oder die Fäuste fliegen. Genau in solchen Situation freuen sich viele Menschen, wenn das Zusammenleben täglich neu rustikal ausgehandelt wird.

Allerdings, auch notorische Schwarzfahrer haben ‚Pech‘ und greifen manchmal in die Mus-Kiste. Wer sich vorm Ticketkauf drücken will, darf sich ich wundern, dass er vielleicht umgehend in den Knast einfährt und gesiebte Luft einatmet wird. Am sogenannten ‚internationalen Kampftag der Arbeiterklasse‘ erlebte das ein 27-Jähriger gambischer Landsmann live in Farbe und Stereo gegen 09 Uhr morgens , dass ein fehlendes Ticket die Freiheit kosten kann.

Bei Einfahrt des Metronoms im Bahnhof Harburg überprüften die eingesetzten Bundespolizisten die Personalien des 27-Jährigen, Ergebnis: Gegen den jungen Beschuldigten bestehen zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaften Lüneburg und Stade zur Aufenthaltsermittlung wegen Leistungserschleichungen. Dazu gibt es 51- Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von des Schwarzfahrens (Leistungserschleichungen – §265a StGB – (Fahren ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln).

Auf Ansprache auf die zahlreichen strafbaren Handlungen zeigte der Mann sich nicht besonders einsichtig.“
laut der Bundespolizei.

Nach Rücksprache mit einer Staatsanwältin wurde die Zuführung in die U-Haft Knast zur Vorführung vor einem Haftrichter angeordnet. Bundespolizisten leiteten ein weiteres Strafverfahren (Verdacht auf Leistungserschleichung) gegen den Mann ein. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen veranlassten Bundespolizisten dann die Zuführung des Beschuldigten in den U-Haft-Knast.

Portionen werden immer kleiner, im Internet lauern Barfusschuh-Abzocker auf ahnungslose vertrauensselige Opfer und notorische Schwarzfahrer fahren zum Nulltarif kreuz & quer durch Deutschland. Warum auch nicht? Selbst wenn sie erwischt werden, ist das Fehlverhalten de fakto weitestgehend folgenlos.Zum Ausgleich ist das Leben eines Zugbegleiters nicht ungefährlich, wenn bei einer Fahrkartenkontrolle ein Messer vielleicht schnell zur Hand ist oder die Fäuste fliegen. Genau in solchen Situation freuen sich viele Menschen, wenn das Zusammenleben neu rustikal ausgehandelt wird.

Allerdings, auch notorische Schwarzfahrer greifen manchmal in die Mus-Kiste. Wer sich vorm Ticketkauf drücken will, darf sich ich wundern, dass er vielleicht umgehend in den Knast einfährt und gesiebte Luft einatmet wird. Am internationalen Kampftag der Arbeiterklasse erlebte das ein 27-Jähriger gambischer Landsmann live in Farbe und Stereo gegen 09 Uhr, dass ein fehlendes Ticket die Freiheit kosten kann.

Bei Einfahrt des Metronoms im Bahnhof Harburg überprüften die eingesetzten Bundespolizisten die Personalien des 27-Jährigen, Ergebnis: Gegen den jungen Beschuldigten bestehen zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaften Lüneburg und Stade zur Aufenthaltsermittlung wegen Leistungserschleichungen. Dazu gibt es 51- Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von des Schwarzfahrens (Leistungserschleichungen – §265a StGB – (Fahren ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln).

Auf Ansprache auf die zahlreichen strafbaren Handlungen zeigte der Mann sich nicht besonders einsichtig.“ laut der Bundespolizei.

Nach Rücksprache mit einer Staatsanwältin wurde die Zuführung in die U-Haft Knast zur Vorführung vor einem Haftrichter angeordnet. Bundespolizisten leiteten ein weiteres Strafverfahren (Verdacht auf Leistungserschleichung) gegen den Mann ein. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen veranlassten Bundespolizisten die Zuführung des Beschuldigten in dem U-Haft-Knast.

Machen wir uns nichts vor. Die Welt draußen ist schlecht und manchmal sehr ungerecht. Die Pommes Frites Portionen werden immer kleiner, im Internet lauern Bafussschuh-Abzocker auf ahnnungslose vertrauensseelige Opfer und notorische Schwarzfahrer fahren zum Nulltarif kreuz & quer durch Deutschland. Zum Ausgleich ist das Leben eines Zugbegleiters nicht ungefährlich, wenn sie eine Fahrkartenkontrolle durchführen, denn Messer sind schnell zu Hand oder die Fäuste fliegen flink. Genau in solchen Situation freuen sich viele Menschen, wenn das Zusammenleben neu ausgehandelt wird.

Allerdings auch notorische Schwarzfahrer greifen manchmal in die Mus kiste. Wer sich vorm Ticketkauf drücken will, darf sich ich wundern, dass er vielleicht umgehend in den Knast einfährt und gesiebte Luft einatmet wird. Am ‚internationalen Kampftag der Arbeiterklasse‘ erlebte das ein 27-Jähriger gambischer Landsmann live in Farbe und Stereo gegen 09 Uhr, dass ein fehlendes Ticket die Freiheit kosten kann.

Bei Einfahrt des Metronoms im Bahnhof Harburg überprüften die eingesetzten Bundespolizisten die
Personaldaten des 27-Jährigen, Ergebnis: Gegen den Beschuldigten bestehen zwei
Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaften Lüneburg und Stade zur
Aufenthaltsermittlung wegen Leistungserschleichungen. Dazu gibt es 51- Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von des Schwarzfahrens (Leistungserschleichungen – §265a StGB – (Fahren ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln). bestehen. Auf Ansprache auf die zahlreichen strafbaren Handlungen zeigte sich der nicht besonders einsichtig.“ laut der Bundespolizei.

Nach Rücksprache mit einer Staatsanwältin wurde die Zuführung in die U-Haft Knast zur Vorführung vor einem Haftrichter angeordnet. Bundespolizisten leiteten ein weiteres Strafverfahren (Verdacht auf Leistungserschleichung) gegen den Mann ein. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen veranlassten Bundespolizisten die Zuführung des Beschuldigten in die U- Knast.

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