Lange Gesichter: Messermänner wurden auf dem Hauptbahnhof ihre Messer los

Hamburger HauptbahnhofDer Hamburger Hauptbahnhof Foto: ganz-hamburg.de

Messer, Drogen und Aufenthaltsermittlungen. Der Bundespolizei gingen am Hauptbahnhof viele Männer ins Netz.

Es gibt zumeist männliche Zeitgenossen, die meinen, in der Öffentlichkeit könne man nur bewaffnet unterwegs sein. Erstens sind wir (noch) nicht im Wilden Westen oder in der Wildnis und zweitens haben wir aus guten zivilisatorischen Gründen ein striktes Waffengesetz. Auch können durch Allgemeinverfügungen Waffenverbote erlassen werden. Am letzten Wochenende galt eine temporäre Allgemeinverfügung auf dem Hamburger Hauptbahnhof für alle Menschen die sich dort aufhielten bzw. diesen betraten. Das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen.

Auch wenn die Corona-Pandemie die Sicherheitssituation am Hauptbahnhof entschärft hat und es zu einem leichten Rückganges der Gewaltdelikte (2021 zu 2020) gekommen ist. Insgesamt ist das Verbrechensniveau der Hauptbahnhof unakzeptabel hoch. Zumal, wenn man die grüne Verkehrswende befürwortet. Mehr öffentlichen Bahnverkehr erreicht man nur, wenn die objektive und subjektive Sicherheit des öffentlichen Raums nachhaltig gesteigert wird. Reisende, Fahrgäste und Passanten weniger belästigt und bedroht werden.

Bekanntlich hat der Hamburger Hauptbahnhof eine hohe Anziehungskraft gerade für Männer in der Altersgruppe 15-45 Jahre. Ganz offensichtlich wird der Bahnhof als Alkohol- und Drogenquelle und als Treffpunkt für ganz eigene Formen der Geselligkeit genutzt. Dazu kommt, der Hauptbahnhof häufiger ist Start- und Endpunkt von jüngeren Menschen in das Hamburger Nachtleben. Alkohol- und Drogengenuss enthemmen, die Aggressions- und Gewaltbereitschaft steigt und die Hemmungen eine Waffe einzusetzen sinkt. Waffen bewirken deutlich massivere Verletzung. So waren schwerpunktmäßig am Wochenende zusätzlich 100 Polizeibeamte der Bundesbereitschaftspolizei aus Duderstadt im Einsatz und überprüften rund 850 Personen.

Bingo: Insgesamt wurden 37 Verstöße, zumeist das Mitführen von nicht erlaubten Messern, festgestellt. Bei jeder 21. Kontrolle wurde ein Verstoß festgestellt. Die Bilanz: Die Bundespolizei zog 28 Messer, jeweils zwei Schlagringe und –stöcke, eine Schreckschusspistole und ein. Gegen zwölf Menschen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Einige Einzelsachverhalte:

Ein 33-jähriger Deutscher kam mit einer Schreckschusswaffe sowie einem Jagd- und ein Springmesser zum Hauptbahnhof. Ein 19-jähriger Syrer wurde ein 14,5 cm Messer zum Verhängnis und kann sich jetzt über ein Ordnungswidrigkeitenverfahren freuen. Zwei 16-jährige erwiesen sich als nicht sehr kalenderfest. Sie hatten insgesamt 43 CE-Böller dabei. Die sind erst ab 18 Jahren zugelassen und zudem Sylvester ist lange vorbei.

Ohne Beifang geht das nicht

Als sogenannter “Beifang” wurden insgesamt 34 Drogenverstöße und 29 sogenannte Fahndungstreffer erzielt. Dabei handelte es sich u.a. um neun Haftbefehle und meistens um Aufenthaltsermittlungen (zur Feststellung der ladungsfähigen Wohnanschrift in einem Strafverfahren).

Vom Hauptbahnhof direkt in den U-Haft Knast

Für zwei Männer ging es hinter schwedische Gardinen. Sie atmen erstmal gesiebte Luft ein. Ein 37-jähriger Deutscher hatte zwar keinen verbotenen Gegenstand dabei. Dafür wurde nach ihm mit einem Haftbefehl gesucht. Auf seinem Konto: Diebstahl, Computerbetrug und Schwarzfahren. Ein 26-jähriger Serbe geriet kurz vor Mitternacht in eine der Kontrollstellen am Hauptbahnhof. Allerdings, dort schien ihm das gar nicht zu gefallen und so gab der Serbe Fersengeld. Doch konnte er schnell eingeholt werden. Obwohl er sich heftig wehrte, es nutzte ihm nichts. Dann wurden bei ihm drogenähnliche Substanzen festgestellt und es bestand eine Ausweisungsverfügung.  

Am Sonntagabend wurde ein 23-jähriger Albaner nach Waffen durchsucht. Waffen hatte er nicht dabei, jedoch bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hannover mit einem Haftbefehl (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz) nach ihm fahndet. In den Knast musste er nicht, denn ein Cousin beglich den haftbefreienden Betrag von insgesamt 1.152 Euro. So blieben ihm so 89 Tage Knast erspart.

Quelle: Bundespolizeidirektion Hannover OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5145370