Junger Mann regelt Brandschutz auf dem Dammtorbahnhof neu

Ansicht des Dammtor Bahnhof HamburgDer Dammtorbahnhof in Hamburg: Fernbahn und S-Bahn © Norbert Schmidt

Wir leben in einer Zeit, in der das Zusammenleben täglich neu ausgehandelt wird. Man kann sich natürlich fragen, warum? Die meisten Regeln unseres Zusammenlebens sind bewährt. Eine breite Mehrheit fragt sich, wieso muss man darüber diskutieren oder es neu ausverhandeln?

Bahnhöfe eignen sich hervorragende als Orte des interkulturellen Dialogs. Aus welchen Gründen auch immer, gestern Nachmittag ging es wohl um den Sinn oder Unsinn von Feuermeldern auf dem Hamburger Dammtorbahnhof im allgemeinen oder besonderen. Wer weiß das schon so genau?

Gegen 17:00 Uhr gingen nicht nur die Warnlampen an, als die Brandmeldeanlage ausgelöst wurde. Ein möglicher Brand auf einem belebten Hamburger Bahnhof bedeutet nicht nur Alarm, hier können auch schnell Menschenleben und große Sachwerte auf dem Spiel stehen. Solche Einsätze haben verständlicherweise höchste Priorität bei der Polizei und Hamburger Feuerwehr. Schnell trafen ein Feuerwehrzug sowie Streifenwagen der Bundespolizei und der Hamburger Polizei am Dammtor Bahnhof ein. Zum Glück konnten die eingesetzten Beamten selbst nach einer intensiven Absuche keinen Brandherd oder ein Feuer entdeckt.

Eine zwischenzeitliche Auswertung der Videos der Überwachungskameras (vielen Politikern und NGOs sind diese bekanntlich ein Dorn im Auge) ergaben, dass ein junger Mann die Scheibe eines Brandmelders eingeschlagen und dann denn Alarm ausgelöst hat. Es war sicherlich vieles, aber augenscheinlich bestimmt kein „reiner Zufall“ oder ein „Versehen“. Die gute technische Qualität des Bildmaterials ermöglichte eine gezielte Sofort-Fahndung. Der Tatverdächtige ein 21-jähriger polizeilich bekannter Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit konnte von der Bundespolizei auf dem Fernbahnsteig des Bahnhofes gestellt werden. Auf den Tatvorwurf angesprochen äußerte er sich:

„Wieso so viel Polizei wegen einmal Knopf drücken?“

Gegen den jungen Afghanen wurde ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen (StGb §145 – Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr) eröffnet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann vor Ort entlassen.

Quelle: presseportal.de/blaulicht/pm/70254/4932012