Hauptbahnhof: Von der Wandelhalle gings in den Knast

Eingang zu einem Polizeirevier der Bundespolizei, massive TürEingang zum Bundespolizeirevier im Hamburger Hauptbahnhof © Norbert Schmidt

Vom Hamburger Hauptbahnhof kann man nach nah und fern reisen. Für zwei Deutsche hieß das Reiseziel aber Knast!

Schon morgens früh am Mittwochen, den 01. Februar 2023, ging es in der Wandelhalle des Hamburger Hauptbahnhofs rund. Gegen 04:45 Uhr registrierte die Bundespolizei über die Videoüberwachung, dass zwei Männer miteinander in Streit geraten waren. Die daraufhin entsandte Bundespolizeistreife konnte schon von der Ferne hören, dass beide Männer in eine lautstarke Auseinandersetzung verwickelt waren.

Im ersten Schritt griffen die Polizisten schlichtend ein. Dann wurden die Ausweise der Männer gecheckt, also reine Routine. Bingo: Nach dem einem 34-jährigen Deutscher fahndete die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls.

Hierbei stellte sich heraus, dass einer der beiden, ein 34-jähriger Deutscher mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Diebstahls gesucht wurde. Im gemütlichen Polizeirevier kam der Mann auf gute 1,71 Promille. Da der Deutsche einen haftbefreienden Betrag in Höhe von 420 Euro nicht bezahlen konnte, ging es nach der Feststellung der Hafttauglichkeit durch einen Amtsarzt in den U-Haftknast. Die nächsten sieben Tag wird er hinter schwedischen Gardinen verbringen.

Mittags schnappte noch einmal die Falle zu!

So auch gestern am 01. Februar gegen 13:30 Uhr. Da schnappe in einem Restaurant die Falle für einen Zechpreller zu. Nachdem der 31-jährige Deutsche immerhin eine Mittagszeche von 32 Euro in einem Restaurant in der Wandelhalle hatte, konnte (wollte?) er die Rechnung nicht zahlen. Da sich der ausweisen konnte, schaute eine Bundespolizeistreife im Restaurant vorbei. Den hinzugerufenen Polizisten erklärte der Mann, er hätte nur 20 Euro dabei.

Bingo: Als dann die Personalien des Deutschen überprüft wurden, stellte sich heraus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann fahndet. Vom Restaurant ging es ins freundliche Revier der Bundespolizei. Dort ergab ein Atemalkoholtest 1,97 Promille. Da der Zechpreller die Ersatzfreiheitsstreife in Höhe von 700 Euro nicht aufbringen konnte, wird er die nächsten 70 Tage gesiebte Luft im Knast atmen und leckere Gefängniskost genießen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5431629