Raues Pflaster Hamburger Hauptbahnhof – wer hier in der Fänge der Polizei gerät hat nichts zu lachen, wenn er zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Gemeinhin ist es bekannt, Körperverletzungen haben nicht nur Risiken und Nebenwirkungen. Auch Geld- und Haftstrafen sind möglich. Wobei, wenn Sie so etwas Gesetzwidriges planen, Steuervergehen werden zumeist von unserer Justiz (mit der ganzen Härte des Gesetzes), wesentlich höher bestraft. Der Staat und seine Politiker mögen es gar nicht, wenn nicht genug Geld in der Kasse ist, könnte ein Schelm denken.
Gestern, ein warmer freundlicher Maitag war kurz davor in den Abend zu münden. Da nahmen gegen 18:20 Uhr Bundespolizisten auf dem Hauptbahnhof einen per Haftbefehl gesuchten 50-jährigen Mann direkt vor ihrem Bundespolizeirevier Hauptbahnhof fest.
Falsche Zeit und falscher Ort, denn zuvor geriet der Gesuchte mit einem 47-jährigen Mann zunächst in eine verbale Auseinandersetzung. Irgendwie schien das Gespräch zu eskalieren. Denn im weiteren Verlauf gebrauchte der 47-Jährige handgreifliche Argumente und schlug dem 50-Jährigen mit einer Flasche auf den Kopf. Grundsätzlich sieht das deutsche Strafrecht solche Handlungen nicht so gern. Nun, die Bundespolizisten beobachteten nicht nur die Tathandlung. Sie schritten ein und überprüften anschließend die Personalien der beiden Männer.
Bingo: Der 50-jährige Geschädigte (er wurde mit einem Haftbefehl wegen Leistungserschleichungen (Schwarzfahren) gesucht. Eine Geldstrafe von 1.400 Euro nach seiner Verurteilung hatte der Deutsche bislang nicht gezahlt. Im Gegenzug muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 185 Tagen im Knast verbüßen. Da ein angeforderter Arzt die Gewahrsamsfähigkeit des Gesuchten bejahte, ging es anschließend in den Knast. Eine medizinische Versorgung durch eine Rettungswagenbesatzung lehnte der
Geschädigte vor Ort ab. Rund sechs Monate wird der 50-Jährige nun ohne Alkohol, aber nicht bei Wasser und Brot, verbringen und sich an schwedischen Gardinen erfreuen können.
Gegen den 47-Jährigen hat die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Verdachts auf gefährliche Körperverletzung (StGB §224 – Strafrahmen 6 Monate bis zehn Jahre) eingeleitet.