Tatort Wandelhandel: Die Geschäfte der Wandelhandel im Hamburger Hauptbahnhof ziehen nicht nur normale Kunden an. Auch Menschen mit einem lockeren Eigentumsbegriff betreten gern die Läden. Allerdings kaufen haben sie weniger im Sinn, sie sind eher daran interessiert Eigentum ohne Gegenleistung sich anzueignen. Das ist zwar bei Linksparteien oftmals Teil des Parteiprogrammes, aber nach dem Strafgesetzbuch ist Diebstahl in dem Land, in dem wir alle gut und gern leben, auch eine, in der Regel von der Justiz mildbestrafte, Straftat.
Am Dienstagnachmittag in Dämmerung gegen 18:00 Uhr betrat ein 41-jähriger Liebhaber schöner Düfte ein Geschäft, dass sich auf Duft und Kosmetik spezialisiert hat, und deckte sich mit vier Packungen Parfüm ein. Darüber freut sich jeder Ladenbesitzer, nur leider vergaß er dummerweise damit zur Kasse zu gehen. Wie das Leben so spielt, dabei wurde er von einem Ladendetektiv beobachtet, der darauf hin den Duftliebhaber bis zum Eintreffen der Bundespolizei festhielt. Warum? Vielleicht wollte der Mann nur sein Einkaufsverhalten interkulturell neu verhandeln? Wir wissen es nicht. Für einen Ladendetektiv war es hingegen eindeutig Diebstahl, als er den Beschuldigten dabei beobachtete, wie er einige Getränke stahl. Der Detektiv hielt den Mann bis zum Eintreffen einer angeforderten Streife der Bundespolizei fest (Vorläufige Festnahme auf Basis des § 127 StPO).
Bingo: Bei der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen kam heraus, dass er zur Festnahme ausgeschrieben ist. Der Mann ist wegen Eigentumsdelikten und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz tatverdächtig und wurde seit März 2021 mit einem Haftbefehl gesucht. Darüber hinaus besteht gegen den 41-Jährigen eine Fahndungsnotierung zur
Aufenthaltsermittlung wegen Unterschlagung und Diebstahl.
Jetzt kommt noch eine Strafverfahren wegen Diebstahls dazu. Danach ging vom vom Bundespolizeirevier Hauptbahnhof ab in den U-Haftknast.
Quelle: OTS Bundespolizeiinspektion Hamburg presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5025798