Hamburg St.Georg: 16-jähriger Afghane nachts um 02.00 Uhr verhaftet!

Zwei Hamburger PolizistenSymbolbild: Hamburger Polizei im Einsatz © ganz-hamburg.de

Ab zum Haftrichter: ein 16-jährige polizeibekannter Afghane wurde als Teil eines Räuber-Quartetts nach versuchtem Raub dem Haftrichter zugeführt der prompt einen Haftbefehl ausstellte

Rund um den Hamburger Hauptbahnhof ist St. Georg ein heißes Pflaster und Kriminalitätsschwerpunkt. Nachts kurz nach 02.00 Uhr morgens bekam das in der Bremer Reihe auch ein 28-jähriger Mann zu spüren.

Vier junge freundliche Zeitgenossen zwei davon mit deutlichem Migrationshintergrund übten sich in der aktiven und direkten Form der Vermögensumverteilung. Das ist nicht nur in Deutschland eine strafbare Handlung, sicherlich auch in ihren Heimatländern.

Dabei griffen die vier Räuber den Geschädigten an, schlugen ihn und forderten von ihm die Herausgabe des Handys und der Geldbörse. Allerdings, dem Geschädigten gefiel diese Art der Vermögensumverteilung überhaupt nicht.  Er setzte sich körperlich zur Wehr und verteidigte sich gegen das gewalttätig gewordene Räuber-Quartett.

Als dann Polizeibeamte am Tatort eintrafen, ließen die vier von ihrem Opfer ab und flüchteten ohne Beute. Noch am Tatort konnte ein 18-jähriger Somalier vorläufig festgenommen werden. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen wurde ein ebenfalls an der Tag beteiligter 16-jährige Afghane gestellt und auch vorläufig festgenommen. Den beiden anderen verhinderten Räubern gelang allerdings die Flucht.

Der Geschädigte wurde in ein Krankenhaus transportiert. Bei dem 18-jährigen Somailier bestand der Verdacht auf illegalen Aufenthalts, er wurde an die Ausländerbehörde überstellt.

Der 16-jährige Afghane entpuppte sich als polizeibekannt. In der Vergangenheit war er mehrmals in Erscheinung getreten und bei der Staatsanwaltschaft war wegen weiterer Straftaten bereits für ein Haftbefehl für ihn angeregt worden. Die Folge, der Afghane einem dem Haftrichter zugeführt. Dieser erließ wegen der Vortaten (u.a. räuberischer Diebstahl und  gefährliche Körperverletzung) einen Haftbefehl gegen den 16-Jährigen.

Eine offene Frage ist, wieso hält sich ein 16-Jähriger noch um diese Uhrzeit in so einem Stadtviertel auf? Der Afghane ist noch nicht volljährig, wieso wird das nicht überwacht. Kam der Erziehungsberechtigte nicht seiner Aufsichtspflicht nach? Startet die Hamburger Polizei in diesem Fall eine Ermittlung?

Ansonsten laufen weitere Ermittlungen zu dem versuchten Raub. Die Ermittlungen führt das für die die Region Wandsbek zuständigen LKA 154.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/6337