Die Borgfelder Straße ist nicht als idyllische Adresse in Hamburg bekannt. Hier braust der Verkehr und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ist eher gering. Wie auch immer, die Hamburger Polizei hat davon Wind bekommen, dass in einer Gaststätte wohl in der Nacht so ‘einiges los‘ ist. Merkwurdig, denn während des Corona-Lockdowns sind alle Bars, Clubs und Kneipen geschlossen. So machten sich nach Mitternacht Beamte des Polizeikommissariats 41 und der Landesbereitschaftspolizei auf den Weg um in den frühen Morgenstunden des 2. Februar eine Gaststätte in Hamburg Borgfelde einmal außer der Reihe zu besuchen. Allerdings wollten die Beamten*Innen nicht einen trinken, sondern es lag der Verdacht auf illegales Glücksspiel vor. So fand die Polizei insgesamt 19 Männer und eine Frau vor, denen es in der Woche wohl nach zocken zumute war und die sich deshalb zu einem illegalen Glücksspiel zusammengefunden hatten.
Dabei war es gar nicht so einfach, sich Zugang zum Objekt zu verschaffen, denn obwohl die Polizisten hinter einer heruntergelassenen Jalousie Bewegungen wahrnahmen wurde auf Klopfen und Klingeln nicht die Tür geöffnet. Gut, dass das Objekt umstellt war. Denn als die Polizisten das Objekt durch einen geöffneten Kellerbereich betreten wollten trafen sie schon auf einige mutmaßliche Zocker, die die Biege machen wollten. Verständlich, wer lässt sich schon gern von der Polizei kontrollieren, wenn er illegales gemacht hat?
In der Gaststätte selbst wurden neben 20 Zockern auch ein Sportwettenterminal mit diversen Sportwettenbelegen angetroffen bzw. aufgefunden. Um Centbeträge hat man scheinbar nicht gespielt, denn es konnten 5.700 Euro Bargeld sichergestellt werden.
Der Zockerabend endete mit Strafanzeigen wegen illegalem Glücksspiels (StGB §285 Teilnahme am illegalen Glückspiel: bis zu sechs Monate Knast oder eine Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätze). Dazu bekommen die angetroffen Personen auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Eindämmungsverordnung.
Obwohl die Männer-Frauen-Quote nicht einmal ansatzweise eingehalten wurde, ein Verstoß gegen das Hamburger Gleichstellungsgesetz scheint in dieser Causa nicht vorzuliegen.
Quelle: ots – presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4828003