Hamburg: Gefährlicher Körperverletzung nur weil Fahrgast das Taxi selbst lenken wollte?

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Taxifahrer können verdammt gefährlich leben, es kommt auf den Fahrgast an!

Eigentlich wird immer geraten, falls man etwas getrunken hat, ein Taxi, die Bahn oder den Bus zu benutzen. Diesem sehr vernünftigen Ratschlag folgte auch ein wohl recht angeheiterter 46-jähriger männlicher Fahrgast in der Nacht vom 25.01. auf den 26.01.2012 in der Lützowstraße in Hamburg Wandsbek als er ein Taxi bestieg und als Fahrziel die Reeperbahn nannte. Wahrscheinlich suchte er noch etwas „Vergnügen“ schließlich war die Nacht noch nicht so alt und auf St. Pauli sind die Nächte bekanntlich lang. 

Lag es an den Fahrkünsten des Taxifahrers oder wurde ihm einfach langweilig? In der Lübecker Straße griff der „fidele“ Fahrgast wiederholt ins Lenkrad und drehte es von links nach recht. Bekanntlich ist so etwas bei Tempo 50 selbst auf einer vierspurigen Straße nicht ganz ungefährlich und nach der Straßenverkehrordnung auch nicht zulässig. Sehr verständlich, dass der Taxifahrer diese „freundliche“ Fahrhilfe massiv ablehnte und das Taxi abbremste. Das wiederum schien dem Fahrgast gar nicht zu gefallen und griff den Taxifahrer an den Hals. “Ich töte dich jetzt!” rief er dabei. Der Taxifahrer konnte sich losreißen und das Taxi verlassen. Allein schien es dem Beschuldigten im Taxi doch etwas langweilig zu werden und er verließ eilig das Taxi und flüchtete anschließend in ein nahe gelegenes Hotel. Ein Zeuge, der auf das Tatgeschehen aufmerksam wurde, alarmierte umgehend die Polizei, die am Tatort erschien.

Der geschädigte Taxifahrer klagte über Schmerzen am Kehlkopf, lehnte eine ärztliche Versorgung jedoch zunächst ab. Im Rahmen der Sofortfahndung wurde der alkoholisierte Tatverdächtige noch in dem Hotel vorläufig festgenommen und wurde dem PK 31 zugeführt. Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen. Ob der Tatverdächtige noch in der Stimmung war, die Reeperbahn zubesuchen ist nicht bekannt. Bekannt ist allerdings: Bei gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriffen in den Straßenverkehr versteht die Staatsanwaltschaft meistens “keinen Spaß”, das sind massive Gesetzesverstöße und ein Gerichtsprozess ist nicht unwahrscheinlich.