Flughafen: Schlagringmann aufgeflogen

Polizeiwagen Typ Mercedes VitoEinsatzfahrzeug der Bundespolizei © Norbert Schmidt

Ziemlich früh ist ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger wohl aufgestanden, um einen Inlandsflug nach Stuttgart zu erwischenoder hat er ‘durchgemacht’? Wir wissen es nicht. Wie es scheint hat er nicht lange über seine Packliste nachgedacht. Denn als er morgens um 04:30 Uhr seinen Trolley zur Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne legte, war vielleicht die Reisefreude schnell dahin.

Bingo: Die Luftsicherheitsassistenten erkannten einen gefährlichen Gegenstand und informierten die Bundespolizei. Die Polizeibeamten überprüften den Trolley genauer und fanden einen verbotenen Schlagring (Waffengesetz -WaffG § 52). Den Schlagring war der junge Mann erst einmal los. Dazu erhielt er eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er mit erleichterten Gepäck waffenlos weiterreisen.

Kleiner Tipp: Nur weil man Schlagringe gegen kleines Geld als China-Tand bei Ebay, Temu & Co. kaufen kann, sind sie immer noch Waffen und haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Schon der Besitz ist strafbar.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTs –  http://presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5850533