Flughafen: Im Stahlnetz der Polizei hängen geblieben

Ein Beamter der Bundespolizei prüft die Personalien und fragt die Fahndungsdatei abSymbolbild: Bei der Aus- und Einreise fragt die Bundespolizei die Fahndungsdatei ab Foto: Bundespolizei

Wer Urteile wegen Fahrerflucht nicht ernstnimmt, die Strafe einfach nicht bezahlt, darf sich über die Folgen nicht wundern und kann seine Reisepläne in den Wind schreiben.

Gestern, am Freitag gegen 10:30 Uhr wurden die Reisepläne eines 49-jährigen Deutschen Makulatur. Er wollte via Hamburg Airport über Istanbul nach Singapur fliegen. Allerdings, die Bundespolizei entpuppte sich als Spielverderber. Denn bei der Ausreise wurde der Mann grenzpolizeilich kontrolliert.

Bingo: Eine Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann seit April 2022 von der Staatsanwaltschaft Hamburg per Haftbefehl gesucht wurde. Sein Vergehen: Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort war eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro zu zahlen. Alternativ standen 20 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 90 Euro. Um Weiterreisen zu können, musste der Mann 690 Euro am Geldautomaten abheben. Allerdings seinen Flug hat er dadurch verpasst.

Quelle:  Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTS – http://presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5711112