Flughafen Hamburg: Bundespolizei kassiert ab

Ein Beamter der Bundespolizei prüft die Personalien und fragt die Fahndungsdatei abSymbolbild: Bei der Aus- und Einreise fragt die Bundespolizei die Fahndungsdatei ab Foto: Bundespolizei

Ein Trip ins Ausland, wenn man die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle passieren muss, kann teuer werden. Denn bei einer Personenkontrolle sollte man nicht im Fahndungsprogramm der Justiz stehen. Eigentlich sollte das jedes Kind wissen. Einen 28-jährigen bulgarischen Urkundenfälscher war das vielleicht nicht bekannt. Am Sonntagnachmittag so um 17:30 Uhr wollte er mit der Budget Airline Wizz Air ins sonnige Varna am Schwarze Meer fliegen.

Bingo: Bei der Ausreisekontrolle ging es ins Stahlnetz der Justiz. Gegen den Mann bestand eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen Urkundenfälschung. Er hatte 75 Tagessätze zu jeweils 27 Euro zu zahlen. Davon hatte er bisher lediglich zwei Tagessätze gezahlt. Die Alternative war ganz einfach, entweder 73 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Knast absitzen oder 1.971 Euro in bar einzahlen, um weiterhin den Geschmack von Freiheit und Abenteuer genießen zu können. Der Bulgare zahlte den offenen Betrag und konnte so weiterreisen.

Quelle:  Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTS – http://presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5579566