Flughafen Hamburg: Beleidiger wurde abkassiert

Ein Beamter der Bundespolizei prüft die Personalien und fragt die Fahndungsdatei abSymbolbild: Bei der Aus- und Einreise fragt die Bundespolizei die Fahndungsdatei ab Foto: Bundespolizei

Nichts mit: ‘come fly with me’ – ein Beleidiger blieb am Flughafen Fuhlsbüttel am Boden zurück und verpasste so seinen Flug. Wenn einer eine Reise ins Ausland unternimmt, dann sollte er es vielleicht nur machen, wenn er eine weiße Weste hat und die Justiz keine Sehnsucht hat. Diese Lektion musst ein 53-jähriger Deutscher, der mit Wizz Air Flug  FLUG W6 4126 gestern Nachmittag nach Belgrad fliegen wollte, lernen. Denn bevor er abhob, musste er die obligatorische Ausreisekontrolle der Bundespolizei passieren.

Bingo: Eine Fahndungsabfrage zeigte an, dass der Mann noch eine Strafe der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beleidigung noch offen hatte. Eine fällige Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen á 20 Euro und 90 Euro Verfahrenskosten war noch nicht bezahlt. Ansonsten wäre der Deutsche für 20 Tage in den Knast eingefahren. Da der Mann die 690 Euro begleichen konnte, blieb ihm der Knast erspart. Allerdings seinen Flieger hat er verpasst. So konnte er mindestens einen Tag länger in dem Land, in dem wir gut und gern leben verbringen. Der Staat freute sich hingegen über ein paar Euro mehr auf seinem Konto.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5452511