Flughafen: Erst Cash zahlen – dann abfliegen!

Ein Beamter der Bundespolizei prüft die Personalien und fragt die Fahndungsdatei abSymbolbild: Bei der Aus- und Einreise fragt die Bundespolizei die Fahndungsdatei ab Foto: Bundespolizei

Was wenig bekannt ist, eigentlich jeder, der vom Stahlnetz der Polizei gesucht wird, verfängt sich früher oder später darin. Entweder er wird verhaftet oder er muss er seine Strafe absitzen bzw. eine Geldstrafe bezahlen. Wobei bekanntlich die Strafen der Justiz in Deutschland eher milde sind. Ausnahme sind Steuerstraftatbestände, da fallen die Strafen gern etwas heftiger aus.

Gestern Nachmittag wollte ein 35-jähriger Serbe nach Belgrad fliegen. Doch so einfach war das nicht mit dem ‘up up and away’, denn vorher musste er noch die grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle passieren. Bingo: Eine Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann seit Juni 2023 von der Staatsanwaltschaft Hamburg per Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Es waren 40 Tagessätze zu jeweils 40 Euro zu zahlen. Alternativ standen 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Vor die Wahl gestellt mehr als einen Monat mit eher unterdurchschnittlichen Animationsprogramm und nicht besonders leckerer Kulinarik zu verbringen oder Cash zu zahlen, entschloss der Mann sich für die Variante die geforderten 1.600 Euro zu löhnen. Er konnte noch rechtzeitig das Flugzeug erreichen.

 Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5591926