FKK auf dem Hauptbahnhof endete im Polizeigewahrsam

Gleishalle des Hamburger Hauptbahnhofs Blick auf den Südsteig vom NordsteigHamburger Hauptbahnhof - Blick auf den Südsteg © Norbert Schmidt

Naturisten- und FKK-Verbände melden, dass die Freikörperkultur und der Nudismus wieder im Aufwind ist. Allerdings, das betrifft die Nutzung von Clubanlagen. Jedoch ist FKK in der Öffentlichkeit nicht verboten, denn es gibt kein Gesetz, dass das Tragen von Kleidung zwingend vorschreibt. Allerdings gibt es die ungeschriebene Sitte im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen. Die Grenze, wenn sich andere Menschen durch die Nacktheit belästigt werden, kann FKK auf Basis des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) – hier Paragraph 118 ‘Belästigung der Allgemeinheit’ – verboten werden. Auch der §183 StGB exhibitionistische Handlungen kann zur Anwendung kommen.

Nackter Mann auf dem Hauptbahnhof – Lag es am Hamburger Schlagermove?

Während nicht wenige Unentwegte noch den Schlagermove in Hamburg feierten, Am frühen Sonntagmorgen waren nicht nur alle Katzen auf dem Hamburger Hauptbahnhof grau. Gegen 03.30 Uhr wiesen Passanten eine Präsenzstreife der Bundespolizei auf einen offensichtlich völlig entkleideten Mann auf dem Südsteg im Hauptbahnhof hin. Als die Bundespolizisten den Südsteg erreichten, trafen sie einen nackten Mann auf den Boden sitzend an.

Auch der polizeilichen Aufforderung sich seines Adamskostümes zu entledigen, kam der 38-jährige Mann, obwohl er Kleidung dabei hatte, nicht nach. Er teilte den Polizisten lediglich mit, dass er seine Freundin in Köln besuchen will. Jedoch, dann hätte er noch eine geraum Zeit warten müssen, denn die erste Reisemöglichkeit wäre um 04:28 Uhr gewesen.

Bingo: So passierte, was schon fast vorprogrammiert war. Der Nackte wurde in Gewahrsam genommen und begleitet von einer weiteren Streife als Sichtschutz ging es dann in das freundliche gemütliche Bundespolizeirevier Hauptbahnhof. Nachdem der Mann aus der Dom Rep einige Zeit in der Zelle verbracht hatte, war er bereit sich wieder zu bekleiden.

Warum der Mann aus einem Land, das dem Nudismus gegenüber nicht aufgeschlossen ist, sich seiner Kleidung, bis er nackt war, entledigte, konnte die Bundespolizei nicht herausgekommen. Nicht bekannt ist auch, ob der Mann den Schlagermove besucht hat oder ob er gar allergisch auf Schlager-Musik reagiertt. Auch König Alkohol war in diesem Fall nicht beteiligt, denn eine ‘Fahne’ hatte der Mann nicht. So wurde gegen den Mann aus der Dom Rep ein Strafverfahren (Verdacht auf exhibitionistische Handlungen §183 StGB) eingeleitet.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5553729