Fast hätten am Flughafen die Handschellen geklickt, Schleuserin flog auf

Ein Beamter der Bundespolizei prüft die Personalien und fragt die Fahndungsdatei abSymbolbild: Bei der Aus- und Einreise fragt die Bundespolizei die Fahndungsdatei ab Foto: Bundespolizei

Am Montag, den 23. Februar 2023 landete der Eurowings-Flug EW 7521 AB mit einer leichten Verspätung am Hamburger Flughafen. Neben vielen anderen Fluggästen war auch eine 37-jährige Kroatin an Bord der Maschine. Auch sie musste, wie alle andren Passagiere auch, die bundespolizeiliche Grenzkontrolle passieren.

Bingo: Bei der Kontrolle wurden ihre Personalien für eine Fahndungsabfrage genutzt. Seit Mitte Februar sucht die Staatsanwalt Traunstein die Frau per Haftbefehl wegen Einschleusens von Ausländern (§ 96 AufenthG). Sie war zu einer Geldstrafe von 3.460 Euro zzgl. 106 Euro Gebühren, alternativ 98 Tage Ersatzknast, verurteilt wurde. Die Frau war zuerst nicht in der Lage die geforderte Strafe zu zahlen. Allerdings konnte ihr eine Freundin helfen und die Justizkasse freute sich über 3.566 Euro Einnahmen. So klickten keine Handschandschellen und die 37-Jährige konnte weiter auf freiem Fuß blieben.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5451667