Er wollte wohl nur gut riechen, jetzt sitzt er im Knast!

Eingang zu einem Polizeirevier der Bundespolizei, massive TürEingang zum Bundespolizeirevier im Hamburger Hauptbahnhof © Norbert Schmidt

Eben noch frei wie ein Vogel, dann sitzt man im Knast und atmet gesiebte Luft. Auch in der Zeit vor Weihnachten zeigt die Hamburger Justiz relativ wenig Mitgefühl. Hamburg in der Adventszeit, die Weihnachtsmärkte sind gut besucht, der Glühwein schwappt in den Bechern und manchmal machen leicht betrunkene Weihnachtsmänner jungen unschuldigen Frauen frivole Angebote. Vielleicht hat diese Atmosphäre einen jungen Deutschen Staatsbürger auf die Idee gebracht, er müsse auch einmal etwas für sich tun und vor allem gut riechen. Bekanntlich greifen dann viele Männer zu edlen Luxusdüften. Wer weiß das schon so alles genau?Was die Hamburger Bundespolizei am Hauptbahnhof aber weiß, sie hat gestern einen 19-jährigen Mann dingfest gemacht und verhaftet.

In der Parfümerie in der Wandelhalle hat ein Detektiv den jungen Mann dabei beobachtet, wie er einen Herrenduft im Wert von 99 Euro in seine Jackentasche steckte. Auf Basis des sogenannten Jedermannsrecht (§ 127 der StPO – vorläufige Festnahme) nahm er den Beschuldigten bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest.

Bingo: Nicht nur das Herrenduft-Diebstahl nicht geklappt hat. Nach dem verurteilten Mann wird seit November mit einem Haftbefehl gesucht. Er ist wegen Schwarzfahrens (Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB – immerhin ein Jahr Höchststrafe) verurteilt worden und die geforderte Geldstrafe nicht gezahlt. Nachdem gegen den jungen Mann ein Strafverfahren wegen Diebsstahl eingeleitet wurde, ging es ab in U-Haftknast. Weihnachten, die rauen Nächte, Sylvester und Drei Könige wird der Mann hinter schwedischen Gardinen erleben bis er nach 40 Tagen entlassen wird.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5394519