Heißes Pflaster Hamburger Hauptbahnhof – Einem 50-jährigen Drogen-Dänen wurde Legalize it oder Hanfegal zum Verhängnis!
Vielleicht war es die Freude aufs Wochenende oder ein allgemeiner Anfall von Glückseligkeit, weil in Deutschland die Preise viel niedriger als in Dänemark sind, ein 50-jähriger Däne war wohl auf jeden Fall so froh, dass er dem Frohsein noch ein wenig nachhelfen wollte. Vielleicht war ihm auch alles Hanfegal oder er ist ein simpler Fan von Legalize it. Wir meinen: Wer weiß das schon so genau?
Allerdings, die Bundespolizei weiß sehr genau, dass der Besitz von Marihuana immer noch unters Drogengesetz fällt und somit strafbar ist. So stellte sich die Idee, ausgerechnet vor dem Bundespolizeirevier zwischen den abgestellten Streifenwagen am Hamburger Hauptbahnhof, des fidel aufgelegten Drogen-Dänen einen Joint zu rauchen als nicht besonders gut heraus. Dumm gelaufen, die Bundespolizei beobachtet mit einer Überwachungskamera diese Fläche.
Was sie sahen, fanden die Beamten so interessant, dass sie ein Gespräch mit rauchenden Dänen und seinem Begleiter suchten. Denn nicht nur europäische Völkerverständigung, auch One ot One Kommunikation ist der deutschen Polizei eine echte Herzenssache und so überprüften sie die Personalien der beiden Männer.
Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann
Der Überprüfung folgte eine herzlich direkte Einladung aufs Bundespolizeirevier. Dort fanden die “neugieren” Polizeibeamten in dem Rucksack des beschuldigten Dänen rund 80 Gramm Marihuana. Ein bisschen viel für den privaten Konsum. Das fanden die Polizeibeamten so interessant, dass sie das Gras beschlagnahmten.
Da der Däne einen größeren Bargeldbetrag mit sich führte, was im Zeitalter der Kreditkarte heute eigentlich jeden Bürger verdächtig macht, wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Sicherheitsleistung in Höhe von 2.650 Euro eingezogen.
Zuständigkeitshalber übernimmt das Landeskriminalamt der Polizei Hamburg die weiteren Ermittlungen. Daher wurde der beschuldigte Däne einem weiteren Polizeikommissariat zugeführt. Dort wurde er erkennungsdienstlich behandelt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 50-Jährige Drogen-Däne wieder entlassen. Allerdings, ein Strafverfahren (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) wurde gehen ihn eingeleitet.