Bahnhof Harburg: Wer rumpöbelt kommt in den Knast

Blick auf einen Bahnsteig des Harburger BahnhofsDer Harburger Bahnhof © Norbert Schmidt

Die freie Äußerung der Meinung hat nicht umsonst in diesem unseren Land, in dem wir gut und gern leben, Verfassungsrang. Allerdings, der Paragraph ist kein Freibrief um herumzupöbeln, Menschen anzuschreien oder gar zu beleidigen. Das sollte einem schon der ‘gesunde’ Menschenverstand sagen. Doch der §5 des Grundgesetzes hat auch seine Grenzen. Das musst gestern kurz vor Mittag um 11:15 Uhr ein 23-jähriger Marokkaner am Bahnhof Harburg spüren und es gab keinen Adventsrabattl

Dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg wurde eine dreiköpfige Personengruppe gemeldet, die vor dem Bahnhofsgebäude auf dem Vorplatz Reisende belästigte. In der Tat konnte die Polizisten im Nabereich das Pöbel-Trio auffinden und kontrollierten es dann.

Bingo: Ein 23-jähriger Marokkaner wurde per Haftbefehl (Verurteilung wegen Widerstands, tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung) gesucht. Obwohl es noch einmal Mittag war, hatte der junge Mann einen getankt und der Atemalkoholtest kam fast auf 2 Promille. Das schafft man normalerweise nicht mit zwei Flaschen Bier… Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes.

Hätte der Mann einen haftbefreienden Betrag in Höhe von 1.200 Euro aufbringen können, dann könnte er jetzt noch seine Freiheit genießen. Stattdessen verlagert er seinen Wohnsitz hinter die schwedischen Gardinen des Hamburger U-Haftknastes. Im Knast hat er die Muße Nikolaus, das Weihnachtsfest und Sylvester hinter Gittern zu feiern. Erst wenn der Frühling vor der Tür steht, nach 120 Tagen wird er seine Ersatzfreiheitsstraße abgesessen haben.

Quelle: OTS Bundespolizeiinspektion Hamburg presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5091022