Bahnhof Harburg: Kein Fahrschein? Ab in den Knast!

Blick auf einen Bahnsteig des Harburger BahnhofsDer Harburger Bahnhof © Norbert Schmidt

Den Harburger Bahnhof kann man sich selbst mit sehr viel Fantasie nicht als Bullerbü Hauptbahnhof vorstellen. Denn auch wie auf dem Hamburger Hauptbahnhof oder den Bahnsteigen der Fern-, Regional- oder S-Bahn. Zum Glück gibt es eine Bundespolizeiwache auf dem Bahnhof.

Besonders empfiehlt es sich für alle Reisenden auf die Beförderungsbedingen zu achten. Denn, wer ohne gültigen Fahrausweis von DB-Sicherheitsdienstmitarbeitern angetroffen wird, riskiert ein erhöhtes Beförderungsentgelt oder es kann sogar zu einer Verhaftung, wenn es einen Haftbefehl gibt, kommen.

Das musste gestern, am Montag, den 7. November 2022, ein 27-jähriger Mann gegen 17:40 Uhr erfahren. Bei einer Abgangskontrolle konnte der junge Mann den DB-Sicherheitsdienstmitarbeitern keinen gültigen Fahrschein präsentieren und er wollte auch nicht seine Personalien angeben. So machte der 27-jährige die Bekanntschaft mit einer hinzugerufenen Streife der Bundespolizei.

Bingo: Diesie stellte bei der Überprüfung der Personalien fest, dass gegen den Verurteilten zwei Haftbefehle (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz/Konsum und Handel mit BTM) bestehen. Seit Mitte September 2022 wird nach dem Straftäter, denn die geforderten Geldstrafen wurden bislang noch nicht gezahlt bzw. wurde der Ladung zum Strafantritt nicht nachgekommen, gesucht. Auch bestehen noch fünf weitere offene Strafverfahren gegen den jungen Mann. Vom Harburger Bundespolizeirevier ging es ab in den U-Haftknast. Hier wird der 27-jährige 70 Tage hinter schwedischen Gardinen verbringen, Weihnachten sowie Sylvester feiern und seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5364391