Gericht stuft Plastikfolie zum Schutz vor Pfefferspray als Waffe ein – Aktivist legt Verfassungsbeschwerde ein.
von Alexander Hauk
Kann eine bei einer Demonstration auf dem Kopf getragene, transparente Plastikfolie eine verbotene Waffe sein? Ein Aktivist möchte, dass diese Frage vom Bundesverfassungsgericht geklärt wird und hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Es geht darum zu klären, wie weit Teilnehmende an einer Demonstration ihre körperliche Unversehrtheit schützen dürfen und was als Passivbewaffnung gewertet werden darf. Der Fall könnte weitreichende Folgen im deutschen Versammlungsgesetz mit sich bringen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun zunächst darüber entscheiden, ob es die Verfassungsbeschwerde zulässt.
Der Fall
Benjamin Ruß hatte im März 2015 an den Protesten anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt teilgenommen und zeitweise eine durchsichtige Plastikfolie mit der Aufschrift „smash capitalism“ vor dem Gesicht getragen. Obwohl er bei den Protesten friedlich geblieben ist, wertete das Landgericht Frankfurt am Main in einer Berufungshauptverhandlung die Plastikfolie als Schutzwaffe und damit als einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Er wurde deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 300 Euro verurteilt. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt einen Revisionsantrag im August 2019 abgelehnt hat, hat Ruß mit seinem Anwalt eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Mit der durchsichtigen Folie wollte Ruß nach eigenen Angaben seine Gesundheit schützen. Er habe keinen Konflikt mit der Polizei gesucht, so der inzwischen 34-Jährige. Er sei schon häufig auf Demonstrationen gewesen und seiner Erfahrung nach komme es dabei immer wieder zum Einsatz von Pfefferspray, der in der Regel nicht angekündigt werde. „Der Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte erfolgt zunehmend willkürlich und endet immer öfter tödlich. Ich möchte mein Recht auf Versammlungsfreiheit nicht durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Behörden einschränken lassen“, so Ruß.
Bei der Demonstration gegen die Finanz- und Währungspolitik der EZB in Frankfurt waren viele Teilnehmer mit Folien, wie sie für Tageslichtprojektoren genutzt werden, unterwegs. Er sei deshalb davon ausgegangen, dass dies erlaubt sei, so Ruß, der von der Polizei durch die Auswertung der Videos als Teilnehmer identifiziert wurde. Der Aktivist war auf den Aufnahmen aufgefallen, weil er an dem Tag eine rote Jacke trug, während die anderen Demonstranten überwiegend schwarze und graue Kleidung anhatten. In einem Filmausschnitt aus einem Polizeivideo ist Ruß zu sehen, wie er friedlich auf dem Boden sitzt.
Dazu muss man wissen, dass der Aktivist seit seiner Tätigkeit als Pressesprecher des Bündnisses „Stop G7 Elmau“ im Jahr 2015 und der damit verbundenen hohen Medienpräsenz bei der Polizei kein Unbekannter ist und es auch bei Beamten zu einigem Ruhm gebracht hat. Unter Journalisten kursierte damals die Geschichte über einen Witz, der sich unter Polizisten erzählt werde: „Der Putin kommt nicht, aber der Ruß ist schon da.“
Keine genaue Statistik
Der massive Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei wird immer wieder kritisiert, besonders im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Fußballspielen. „Ich betrachte diese Verfassungsbeschwerde auch als Beitrag zur Verteidigung unserer demokratischen Rechte, die über die letzten Jahre zum Beispiel in Form der neuen Polizeiaufgabengesetze mehr und mehr ausgehöhlt worden sind“, so Ruß weiter.
Eine genaue Statistik über den Einsatz von Pfeffergas durch Polizeibeamte und daraus resultierende gesundheitliche Folgen für die Beteiligten gibt es nicht. Zwar muss zum Beispiel in Hamburg jeder Einsatz von Reizstoffen durch die Polizei aktenkundig gemacht werden. Eine Auswertung erfolgt aber nicht, teilt die Polizei in Hamburg mit. „Ein statistischer Wert, wie oft Pfefferspray zum Einsatz kommt bzw. wie viel Personen dadurch verletzt wurden, liegt nicht vor“, berichtet auch die Polizei in Frankfurt. Ähnlich verhält es sich bei der Polizei Berlin: „Hierzu werden keine Statistiken geführt.“
Auch wenn die Polizei keine Statistiken zum Einsatz von Pfefferspray von Polizisten führt, ist belegt, dass es immer wieder zu Todesfällen nach dem Einsatz von Pfefferspray kommt. Seit August 2018 gab es in Deutschland mindestens vier bestätigte Todesopfer, die Zahl der Verletzungen liegt um ein vielfaches höher: Pfefferspray ist hochwirksam. Es löst Hustenanfälle, vorübergehende Blindheit und Tränen und Hautreizungen aus. Im Hals und der Lunge kratzt es, auf der Haut brennt und juckt es noch Stunden nach einem Einsatz. Für bestimmte Risikogruppen wie beispielsweise Asthmatiker, Allergiker und Menschen mit psychischen Störungen kann Pfefferspray tödliche Auswirkungen haben.
Wenn Pfefferspray so gefährlich ist, warum halten die Einsatzkräfte dann daran fest? Gerade wenn man berücksichtigt, dass unter den Verletzten nicht selten auch Polizisten sind, die bei plötzlichem Wechsel der Windrichtung, selbst im Pfefferspray-Nebel stehen. Die Polizei in Frankfurt am Main teilt mit, „Pfefferspray ist ein sehr wichtiges Einsatzmittel, da es auf Distanz eingesetzt werden kann. Es stellt bei gefährlichen Auseinandersetzungen ein milderes Mittel als andere Einsatzmittel dar. Oftmals erzielt alleine die Androhung des Einsatzes von Pfefferspray bereits eine abschreckende Wirkung.“ Ähnlich bewertet die Polizei Berlin den Einsatz: „Der Polizei steht mit dem Pfefferspray ein Führungs- und Einsatzmittel zur Verfügung, welches in gefahrenträchtigen Situationen und bei körperlichen Angriffen einen taktischen Vorteil verschafft.“
Bemerkenswert: Für den Einsatz von Pfefferspray gibt es bundesweit keine einheitlichen Regeln. Der Einsatz ist laut Angaben des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main in den allgemeinen Gefahrenabwehrgesetzen der jeweiligen Länder geregelt. So findet sie zum Beispiel die rechtliche Voraussetzung für die Anwendung für Hessen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. In Hamburg obliegt der Einsatz von Reizstoffen als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt den Vorschriften, deren Grundlage die Paragraphen 17 und 18 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind.
„Pfefferspray wird im Rahmen des polizeilichen Handelns nur als unabwendbare Maßnahme angewandt, wenn andere mildere Einsatztaktiken zu keiner Klärung/Befriedung der Situation führen oder dies nicht erwarten lassen“, teilt die Pressestelle der Polizei Berlin mit. Und weiter: „Das Pfefferspray kann im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Vorgehen gegen Personen und Tiere eingesetzt werden. Durch die Anwendung des Pfeffersprays sollen Personen und Tiere auf Distanz gehalten und in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden.“
Die Wirkung von Pfefferspray ist kaum wissenschaftlich untersucht und als biologischer Kampfstoff für die Bundeswehr in Auslandseinsätzen durch das Genfer Protokoll sogar verboten. Bei der Menschenrechtsorganisation Amnasty International sieht man den Einsatz von Pfefferspray kritisch. Philipp Krüger, Experte für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International Deutschland: „Aus Sicht von Amnesty International ist der Einsatz von Pfefferspray problematisch. Zum einen gehen erhebliche gesundheitliche Risiken mit dem Einsatz einher, die bis hin zum Tod führen können. Zum anderen ist leider zu beobachten, dass die Hemmschwelle für den Einsatz mittlerweile sehr niedrig ist. Gerade bei Versammlungslagen ist immer wieder zu beobachten, dass das Pfefferspray als reines Abdrängmittel gegen friedliche Versammlungsteilnehmer genutzt wird.“ Ein solcher Einsatz sei aber evident rechtswidrig, und müsse auch strafrechtlich als gefährliche Körperverletzung im Amt verfolgt werden, so Krüger.
Zweierlei Maßstäbe
Auch in der Politik ist inzwischen durchgesickert, dass der Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten nicht unproblematisch ist und das Tragen von Atemschutzmasken zum Schutz der eigenen Gesundheit durchaus Sinn hat – zumindest in anderen Ländern. So schreibt zum Beispiel der FDP-Politiker Lindner auf seinem Twitter-Account: „Das Tragen von Atemschutzmasken durch ein Vermummungsverbot zu verbieten, ist ein weiteres Beispiel der Repression in Hongkong – wir stehen an der Seite derer, die friedlich für ihre Freiheit auf die Straße gehen.“
Benjamin Ruß sagt, er würde sich diese Unterstützung auch für Menschen hierzulande wünschen, die auf die Straße gehen. Die unterschiedlichen Maßstäbe und Bewertungen beim Einsatz von Pfefferspray und dem Schutz davor missfallen ihm. Schließlich war es die FDP, die zusammen mit der CDU ein restriktives Vermummungsverbot, unter das auch Atemschutzmasken fallen, in einer Schwarz-Gelben Bundesregierung 1985 beschlossen hat.
Ruß hat nun die Kampagne „Empört euch!“ gegründet, die die Verfassungsklage begleitet. Ziel sei es zunächst, Öffentlichkeit zu schaffen, um den Fall bundesweit bekannt zu machen. Eine Kampagnenwebseite ist im Aufbau und unter der Internetadresse www.empoerteuch.jetzt abrufbar. Dazu planen die Macher eine Veranstaltungsreihe während der sogenannten Münchner Sicherheitskonferenz. Sollte er mit seiner Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, will sich Ruß nach eigenen Angaben an den Europäischen Gerichtshof wenden.