König Alkohol sorgte für viel Arbeit bei der Bundespolizei

Eingang zu einem Polizeirevier der Bundespolizei, massive TürEingang zum Bundespolizeirevier im Hamburger Hauptbahnhof © Norbert Schmidt

Man kann es drehen und wenden wie man es möchte. König Alkohol ist die Volksdroge Nummer Eins und leider sind erschreckend viele Menschen, mit den entsprechenden Folgen für sich und die Umwelt, alkoholkrank. Die Beamten der Hamburger Bundespolizei haben es immer wieder mit Menschen, die im Vollrausch sind und die Sicherheit und Ordnung stören, zu tun. Das macht ihren Dienst keinesfalls leichter. Hier aus dem Diensttagebuch fünf Fälle.

Fall Eins – hilflos am Boden

Am Nachmittag, des 1. Juni informierten besorgte Passanten eine Streife der Bundespolizei über einen offensichtlich hilflos liegenden Mann am Hamburger Hauptbahnhof. Er war so betrunken, dass er nicht mehr Stehen konnte. So wurde der Mann gestützt in Bundespolizeirevier Hauptbahnhof verbracht.

Bingo: Der Atemalkoholtest ergab einen sehr hohen Wert von 3,25 Promille. In einer Ausnüchterungszelle wurde ihm Gelegenheit geboten sich auszunüchtern. Danach wurde der Pole entlassen.

Fall Zwei – vom Hauptbahnhof direkt ins Krankenhaus

Lag es daran, das wir am Sonntag Vollmond haben? Wir wissen es nicht. Kurz vor Mitternacht gegen 23:30 Uhr ebenfalls am 1. Juni schrie ein betrunkener Tunesier lautstark auf dem Hamburger Hauptbahnhof herum. Außerdem rauchte er, trotz Rauchverbotes, eine Zigarette. So hieß sein nächste Ziel Bundespolizeirevier. Seine Versuche handgreiflich zu werden, wurden allerdings von den Polizisten unterbunden.

Bingo: Beim Atemalkoholtest kam er auf 3,24 Promille. Da der Mann nicht gewahrsamsfähig war; wurde er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus zur Ausnüchterung gebracht.

Fall Drei – Schreihals wanderte in die Ausnüchterungszelle

Normalerweise geht es auf dem Dammtor Bahnhof relativ gesittet zu. Allerdings nicht am frühen Abend. Hier schrie ein 48-jähriger Türke Reisende grundlos an. Selbst als die Bundespolizei den Mann ansprach erfolgen keine Reaktionen. So ging es anschließend für ihn ins Bundespolizeirevier Hauptbahnhof. Der Alkoholtest ergab 1,66 Promille. Danach ging es dann in Ausnüchterungszelle und später wurde der 49-Jährige entlassen.

Fall Vier – Ewig Gestriger randalierte vorm Service Point des Hauptbahnhofes

Heute Morgen gegen 03:20 Uhr wurde ein alkoholisierter 39-jähriger Deutscher aufgrund von Widerstandshandlungen in Gewahrsam genommen. Vorher hatte er vorm DB-Service-Point sich als äußerst renitent offenbart. Auf verschiedene Platzweise reagierte der Mann nicht. Nach erheblichen Widerstandshandlungen wurde er gefesselt zum Bundespolizeirevier gebracht. Dabei beleidigte er weiter die Beamte und rief mehrfach ‚Heil Hitler‘. Ein Atemalkoholtest konnte nicht durchgeführt werden. In einer Zelle erhielt der Deutsche ausreichend Gelegenheit sich wieder zu beruhigen. Dann wurde er entlassen. Allerdings hat der polizeibekannte Mann jetzt entsprechend Anzeigen (Verdacht auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) in seinen Akten.

Fall Fünf – Betrunkener spuckt Polizisten auf dem Altonaer Bahnhof an

Der heutige Freitagmorgen schmeckte einem 30-jährigen Polen vielleicht wohl gar nicht. Gegen 09:45 Uhr nahmen Bundespolizisten den heftigt betrunkenen Mann unter erheblichen Widerstandshandlungen im Bahnhof Hamburg-Altona in Gewahrsam. Zuvor wollte er nicht aus einem S-Bahnzug, der ausgesetzt werden sollte, aussteigen. Er verhielt sich sehr aggressiv und wollte auch den Zug nicht verlassen. Mehrfach erhielt er einen Platzverweis für den Altonaer Bahnhof. Das hat dann noch aggressiver gemacht. Er leistete erhebliche Widerstandhandlungen, beleidigte die Polizisten und spuckte sie auch an. Auf dem Polizeirevier stellte dann eine Ärztin fest, dass der renitente Mann mit 3,21 Promille nicht gewahrsamsfähig ist. So ging es mit einem Rettungswagen zur kontrollierten Ausnüchterung
in ein Krankenhaus. Gegen den polizeilich wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten bekannten Mann wurden entsprechende Strafverfahren (Verdacht auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Vollrausch) eingeleitet.

Quellen: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5523620; presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5523630; presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5523639; presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5523640; presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5524097