Wer sich als Deutscher in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhält, ist relativ sicher vor der Deutschen Justiz, denn es gibt kein Auslieferungsabkommen. Allerdings, bei einer grenzpolizeilichen Kontrolle kann man bei einer Fahndungsabfrage schnell auffliegen und Knast droht.
Diese Lektion musste ein ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der am gestrigen Montag gegen 14:00 Uhr aus Dubai kommend am Flughafen Hamburg ankam am eignen Leib lernen bei der bundespolizeilichen Einreisekontrolle lernen.
Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Ravensburg seit August 2023 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gesucht wird. Laut Haftbefehl war eine Freiheitsstrafe vo sechs Monaten zu verbüßen. Vom Hamburger Flughafen ging es für den Mann dann direkt in den U-Haft Knast.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70277/5824010