Heimlich ins Getränk gemischt: Die Angst vor K.O.-Tropfen

An der Bar wird ein Cocktail gemixtEin Cocktail wird gemixt

Es sollte ein ausgelassener Abend werden, stattdessen folgte ein Albtraum mit weitreichenden Folgen. K.O.-Tropfen verängstigen vor allem Mädchen und Frauen. Die farblose Partydroge, die mitunter auch als Liquid Ecstasy bekannt ist, lässt sich nur schwer nachweisen und wird immer wieder mit Straftaten in Verbindung gebracht.

Neonschriftzug: Cocktail & Dreams in einem Swingerclub
Neonschriftzug © Norbert Schmidt

Hamburgs ausgeprägtes Nachtleben

Hamburg ist für sein vielseitiges Nachtleben bekannt. Viele Clubs und Bars laden zu Treffen mit Freunden und ausgelassenen Partys ein. Im Sommer lockte der Sommerdom Tausende Menschen an. Wo viel gefeiert wird, ist aber auch die Gefahr groß, Opfer von Straftaten zu werden. Neben Raubüberfällen fürchten sich vor allem Besucherinnen immer öfter, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden.

Sind die Erinnerungen an den letzten Abend schwammig, brummt der Kopf und gibt es viele Erinnerungslücken, könnte das ein Anzeichen für K.O.-Tropfen sein. Besteht dieser Verdacht, steht die Frage im Raum: Wie lange lassen sich K.O.-Tropfen nachweisen? Ein heikles Thema, denn eine Überprüfung muss sehr schnell erfolgen. In Blut oder Urin sind die Wirkstoffe schon nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar, da der Körper diese zeitnah abbaut. In einer Haarprobe können sie hingegen einige Wochen nachgewiesen werden. Doch nur selten wird wirklich eine Haarprobe genommen und ausgewertet.

Was sind K.O.-Tropfen und wie wirken sie?

Dabei handelt es sich um einen Überbegriff für unterschiedliche Substanzen. Über 100 bekannte Medikamente werden missbräuchlich als K.O.-Tropfen eingesetzt, um Menschen vorübergehend außer Gefecht zu setzen oder gefügig zu machen. Ziel des Täters ist dabei in vielen Fällen eine sexuell orientierte Straftat. Bekannte Substanzen sind beispielsweise Ketamin, Temazepam oder verschiedene Neuroleptika. Die Wirkstoffe GHB (y-Hydroxybuttersäure, Liquid Ecstasy) und GBL (y-Butyrolacton) rufen die Ausfallerscheinungen hervor. GHB ist dabei weitaus verbreiteter.

Die eigentlich für verschiedene medizinische Anwendungen zugelassenen Medikamente werden absichtlich missbräuchlich verwendet und überdosiert. Das führt zur Enthemmung, Müdigkeit, Benommenheit, bis hin zur Bewusstlosigkeit. Verabreicht werden die Drogen oft, indem sie in Mixgetränke gemischt werden. Der Grund, der salzige oder an Seife erinnernde Geschmack fällt bei geschmacksintensiven Cocktails und steigendem Alkoholpegel kaum auf.

Welche Möglichkeiten gibt es, K.O.-Tropfen nachzuweisen?

Wirkungsvoll ist, offene Getränke niemals unbeaufsichtigt im Club oder bei Veranstaltungen stehen zu lassen. Auf der Tanzfläche oder in der Publikumsmenge eines Konzertes sollten Gläser und offene Flaschen ebenfalls stets im Auge behalten werden. Werden Getränke in Flaschen ausgehändigt, sollte man stets darauf bestehen, diese selbst zu öffnen. Auf das Angebot eines Getränks von einer fremden Person sollte ebenso lieber verzichtet werden. Denn nicht immer ist das oft freundlich klingende Angebot, ein Getränk von der Theke mitzubringen, auch wirklich nett gemeint. Diese Tipps bringen schon einmal eine gewisse Sicherheit.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Getränke mit einem Testarmband zu überprüfen. Die Armbänder reagieren auf GHB, dem am meisten verbreiteten Wirkstoff in K.O.-Tropfen. Eine geringe Menge des Getränks wird auf die Testfläche getropft. Enthält das Getränk GHB, verfärbt es sich. Allerdings haben die Testarmbänder auch Nachteile und sind nicht als alleinige Schutzmaßnahme geeignet.

Vorsicht ist oberstes Gebot

Wer einmal Opfer geworden ist, hat oft ein Leben lang Angst, erneut eine solche Erfahrung zu machen. Daher ist immer Vorsicht angesagt, vor allem, wenn fremde Menschen anwesend sind. Dann steht einem ausgelassenen Partyabend auch nichts mehr im Wege.

Deshalb immer auf das eigene Getränk achtgeben. Im Gedränge eine Hand übers Glas halten, sich keine Drinks von der Bar mitbringen zu lassen, Getränk nie unbeaufsichtigt stehen lassen. Bestimmte (berüchtigte) Bars, Clubs und sogenannte ‚Anmach- und Abschleppläden‘ einfach meiden. Möglichst nicht allein unterwegs sein, eine Freundin oder Freund dabei haben. Ein Tipp: Gut geführte Hotelbars sind fast immer sichere Orte.

Das Verabreichen von K.O.-Tropfen ist ein hinterlistiges Delikt und nicht harmlos. Zumal es zumeist die Vorstufe für Sexualstraftaten ist. Rein strafrechtlich gesehen erfüllt es den Straftatbestand der schweren Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB). Wird ein Geschlechtsverkehr vollzogen kommt der Straftatbestand der Vergewaltigung (StGB §177) hinzu. Man kann im Einzelfall nur hoffen, dass die Gerichte auch den Strafrahmen voll ausnutzen. Denn nur so können potentielle Täter abgeschreckt und Opfer geschützt werden.