Hauptbahnhof: Fahrradfahrer wurde abkassiert

Hamburger HauptbahnhofHamburger Hauptbahnhof, der verkehrsreichste Bahnhof Deutschland © Norbert Schmidt

Fahrstuhl des Grauens: Ein kurze Liftfahrt kostete 560 Euro oder 70 Tage Knast.

Lag es an den sommerlichen Temperaturen oder folgten normale Bürger nur den Forderungen der grüner und linker Politiker, die sich für ein raues gesellschaftliches Klima einsetzen? Diese Frage liegt nahe, aber kann von der Redaktion nicht beantwortet werden.

Was aber klar auf der Hand liegt, wer auf dem Hauptbahnhof mit der Fahrstuhl fährt, kann sich schon einmal auf eine Körperverletzung einstellen. Wobei es nach Kenntnis unseres Redaktionsspezialisten Rüdiger Stein-Bendes keine dementsprechenden Warnschilder gibt. So auch heute am Dienstag. Kurz nach Mittag, um 12:15 Uhr, stand eine wechselseitige Körperverletzung im Wachbuch der Bundespolizei.

Was war passiert:

Ein 75-jähriger Deutscher geriet mit einer 25-jährigen Frau am Fahrstuhl zu den Gleisen 3/4 in eine Auseinandersetzung und schufen so eine Fahrstuhl des Grauens Situation. Die Frau wollte aus dem Fahrstuhl aussteigen, allerdings der Mann erwies sich nicht als Gentleman und machte ihr mit seinem mitgeführten Fahrrad keinen Platz zum Aussteigen frei. Dem folgte ein Wortgefecht, das argumentativ mit wechselseitigen Körperverletzungen unterstützt wurde.

Der Mann schubste die Frau gegen die linke Schulter. Die Frau wiederum stieß den Mann mit beiden Händen weg, so dass der Mann sein Fahrrad loslassen musste und dieses (shocking) zu Boden stürzte. Anschließend trat der Mann der Frau mit dem besohlten Lederschuh – er ist anscheinend kein Veganer – gegen das Gesäß.

Nicht verwunderlich, dass eine angeforderte Bundespolizeistreife sofort einschritt und die körperliche Auseinandersetzung beendete. Beiden tat etwas weh, aber keiner wollte, dass ein Rettungswagen sie versorgen sollte.

Bingo:

Die Staatsanwaltschaft hatte Sehnsucht nach dem 75-Jährigen. Der Deutsche war wegen Belleidung zur Fahndung ausgeschrieben und es bestand ein Haftbefehl. Er musste sich mit 560 Euro freikaufen um nicht für 70 Tage in den Knast einzufahren und auf sein geliebtes Fahrrad zu verzichten.

Gegen die beiden besteht jetzt jeweils ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Mit etwas mehr Höflichkeit und guten Benehmen, hätte die Bundespolizei nicht einschreiten müssen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5532905