Der Gesetzgeber hat die Regeln und Vorschriften für das Glücksspiel gründlich umgekrempelt und auf Wunsch der Sozialindustrie teilweise deliberalisiert.
Die Glücksspielregulierung in Deutschland blickt vor allem in den letzten 15 Jahren auf
eine bewegte Geschichte zurück. Seit der Verabschiedung des ersten Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2008 ist viel passiert, was auch an der rasanten Entwicklung der Online-Casinos und Wettanbieter im Internet liegt. Doch wie hat sich das Regelwerk verändert? Welche Regelungen hatten wann Gültigkeit und welche Sonderwege gab es? Wir zeigen Ihnen, was dahintersteckt.
2008: Der erste Glücksspielstaatsvertrag
Der ursprüngliche Glücksspielstaatsvertrag trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Die Bundesländer haben hier auf ein hier auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 1054/01) reagiert. Darin ging es vor allem um Anbieter für Sportwetten. Das Gericht entschied, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn es konsequent auf die Bekämpfung von
Spielsucht ausgerichtet ist.
Der Glücksspielstaatsvertrag betonte Vorgaben wie Jugend- und Spielerschutz und die Verhinderung von Spiel- und Wettsucht und zementierte dabei das Glücksspielmonopol des staatlichen Wettanbieters Oddset.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 8. September 2010 (Az.: C-316/07) trotzdem, dass das damalige staatliche Sportwetten-Monopol in Deutschland nicht mit dem Europarecht vereinbar war. Der Hauptgrund lag darin, dass der staatliche Wettanbieter Oddset massiv für sein Angebot geworben hat. Da dies nicht mit der Suchtvorbeugung vereinbar sei, fehle die Begründung für ein staatliches Monopol, so der EuGH.
2011: Der 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Der ursprüngliche Glücksspielstaatsvertrag galt nur bis zum 31.12.2011 und wurde von den Bundesländern auch nicht verlängert. Vielmehr haben diese (mit Ausnahme von Schleswig-Holstein) im Jahr 2011 den ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag ins Leben gerufen, der zum 15. Dezember 2011 in Kraft trat.
Hier wurde auch dem EuGH-Urteil Rechnung getragen und eine siebenjährige Experimentierklausel für private Wettanbieter ins Leben gerufen. Demnach sollten Konzessionen an bis zu 20 private Angeber vergeben werden. Die Vergabe verzögerte sich jedoch bis ins Jahr 2013 aufgrund komplizierter Entscheidungsverfahren durch das Glücksspielkollegium der Bundesländer.
Der Glückspieländerungsstaatsvertrag enthielt noch weitere Regelungen:
- Lottospiele durften über das Internet vertrieben werden
- Spielbanken durften begrenzt Werbung machen
- Spielhallen unterlagen einer zusätzlichen Erlaubnispflicht
Durch verschiedene Ausführungsgesetze zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag sahen
die genauen Regelungen in den einzelnen Bundesländern leicht unterschiedlich aus. So
konnten unter anderem für Spielhallen besondere Regelungen erlassen werden. Diese
betrafen Sperrstunden, aber auch Mindestabstände zwischen den Spielhallen oder einer
Spielhalle und anderen Gebäuden.
Schleswig-Holstein schert aus
Schleswig-Holstein trug den ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht mit und führte stattdessen eigene Regelungen ein. So konnten Wettanbieter und Online-Casinos Lizenzen erwerben, die jeweils fünf Jahre galten.
Hieraus ergab sich eine besondere Problematik: Die Lizenzen hatten wirklich nur im Land Schleswig-Holstein Gültigkeit, konnten aber gerade im Internet auch für die Kundenwerbung in ganz Deutschland genutzt werden. Da der Glücksspieländerungsstaatsvertrag keine Websperren vorsah, war die Umsetzung einer regionalen Begrenzung nicht einfach.
Der Sonderweg Schleswig-Holsteins dauerte bis Januar 2013, als die neu gewählte Regierung dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag beitrat. Trotzdem wurden bis dahin einige Lizenzen vergeben, die noch einige Jahre (bis 2019) fortbestanden.
2017: Der 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Der zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde am 16. März 2017 von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet, aber nie von allen Bundesländern ratifiziert. Schleswig-Holstein drängte auf eine weiterreichende Liberalisierung und auch Nordrhein-Westfalen ratifizierte den Vertrag nicht.
2019: Der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Da die Experimentierklausel aus dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags Ende Juni 2019 auslaufen sollte, wurde im März 2019 der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag verabschiedet. Hierbei ergaben sich vor allem für Anbieter von Sportwetten erfreuliche Änderungen:
- Die Experimentierphase wurde verlängert
- Die Obergrenze der Konzessionen wurde aufgehoben
Das Land Hessen war nach wie zuvor dafür zuständig, die Konzessionen an Wettanbieter zu vergeben. Beim dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag einigte man sich darauf, das Thema Online-Casinos zunächst auszuklammern. Dafür wurde der Vertrag, der zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, auch nur mit einer kurzen Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 ausgestattet.
2021: Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag
Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag hat sich endlich auch dem Thema Online-Casinos angenommen und gilt seit 1. Juli 2021. Nachdem hierzulande über das Netz bislang vor allem Anbieter mit Lizenzen aus anderen EU-Ländern wie Malta oder Gibraltar aktiv waren und sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit beriefen, sollen nun auch Lizenzen an Online-Casinos in Deutschland vergeben. Dies ist laut dem Experten-Portal Casino Guru jedoch mit gewissen Einschränkungen versehen:
- Monatslimits: Als Spieler werden Sie hierzulande mit einem Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat konfrontiert. Dies soll die Verluste begrenzen und damit auch der Spielsucht vorbeugen. Wenn Sie aus dem Einsatz Gewinne erzielen, können Sie diese zusätzlich verspielen. Das Limit ist rein auf die Einzahlungen bezogen.
- Verbot von Live-Spielen: Live-Spiele im Casino und auch Live-Wetten sind künftig für Anbieter mit deutscher Lizenz verboten.
- Keine Tischspiele: Aktuell sind auch Tischspiele wie Roulette oder Blackjack verboten. Hierzu sollen Bundesländer im Zweifel jedoch eigene Lizenzen vergeben können. Es bleibt abzuwarten, ob und wann dies passiert.
- Keine Parallel-Wetten: Die neuen Regelungen verhindern auch, dass Sie sich als Spieler bei verschiedenen Anbietern gleichzeitig anmelden und parallel spielen können.
- Sperrdatei: Es wird zudem eine bundesweite Sperrdatei eingerichtet. Wer gegen Regeln verstößt, wird bundesweit für mindestens 12 Monate gesperrt.
- Panik-Button: Die Online-Casinos müssen einen Panik-Button einführen. Damit können sich Spieler mit einem Klick für 24 Stunden selbst sperren, wenn sie bemerken, dass sie die Kontrolle verlieren.
Zudem wird eine gemeinsame Glückspielbehörde der Länder (GGL)mit Sitz in Sachsen-Anhalt eingerichtet. Diese soll ab 2023 auch die Lizenzen ausgeben. Bis dahin werden diese Aufgaben noch länderübergreifend von verschiedenen Ämtern und Behörden übernommen. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat zudem auch die Begrenzung der Lizensierung von Wettanbietern komplett beendet und schafft hier mehr Freiheiten.
Mehr Rechtssicherheit und mehr Regulierung
Die Regulierung von Glücksspiel und Sportwetten ist hierzulande eine sehr komplizierte Angelegenheit. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass mit den Bundesländern jeweils verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Motiven gemeinsame Regelungen finden wollen. So ist es auch kein Wunder, dass die praktische Anwendung der neuen Vorschriften für die Beteiligten schwierig ist.
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde zumindest eine Grundlage geschaffen, die für Spiele rund auch Online-Casinos mehr Rechtssicherheit bedeutet. Wenn Sie also gerne einmal im Online-Casino unterwegs sind, haben Sie jetzt einen verlässlichen Rahmen. Im Gegenzug müssen Sie jedoch auch einige Einschränkungen im Angebot und Spielablauf hinnehmen. Unter dem Strich war der letzte Staatsvertrag jedoch trotzdem ein Schritt nach vorne.