Schwarzarbeit ist eine illegale Tätigkeit, bei der sich jemand der Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen entzieht, indem er seine Beschäftigung nicht anmeldet. Dieser vorsätzliche Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist strafbar, sowohl für die Person, die illegale Schwarzarbeit in ihrem Unternehmen zulässt, als auch für die Person, die nicht angemeldete Arbeit verrichtet. Auch wenn viele meinen, es wäre keine große Sache, Schwarzarbeit kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, wenn sie irgendwann aufgedeckt wird.
In der Schattenwirtschaft gab es Millionen von Arbeitnehmern, die den rechtmäßigen Unternehmen und ehrlichen Arbeitnehmern, die sich an das Gesetz halten, sowie der Staatskasse Schaden zufügen. Dies sind zwingende Gründe, warum die Aufdeckung der Schwarzarbeit und ihrer Hintermänner durch seriöse Detekteien notwendig ist. Am besten beauftragt man eine renommierte Detektei in Hamburg, um den Schwarzarbeitern auf die Schliche zu kommen.
Wann ist von Schwarzarbeit die Rede?
Der Tatbestand der Schwarzarbeit bezieht sich auf die Erbringung von Dienstleistungen und Arbeit, bei der der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gegen Vorschriften in Bezug auf Steuern oder Sozialversicherung verstoßen. Das Verschweigen der erforderlichen Versicherungen durch den Arbeitgeber gilt als Beispiel für eine solche Handlung. Auch wenn eine Person ein Geschäft oder eine Beschäftigung ausübt, ohne dies den zuständigen Stellen mitzuteilen oder zu melden, fällt dies unter die Kategorie der Schwarzarbeit. Das Markenzeichen der Schwarzarbeit ist, dass sie ohne Steuerkarte ausgeführt wird. Die Arbeiter werden bar bezahlt, so dass es keine offiziellen Belege gibt, um die Transaktion zu überprüfen. Außerdem liegt die Bezahlung oft unter dem branchenüblichen Lohn, wobei einige Kunden den Mindestlohn absichtlich umgehen.
Schwarzarbeit ist in vielen Branchen weit verbreitet, insbesondere im Baugewerbe, in der Fleischproduktion und in der Landwirtschaft, wo Menschen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Schwarzarbeit findet auch in kleinerem Umfang statt, z.B. wenn ein Handwerker Arbeiten ausführt, ohne eine Rechnung auszustellen oder Umsatzsteuer zu zahlen, oder wenn jemand auf Minijobbasis beschäftigt wird, ohne den zuständigen Behörden gemeldet zu werden. Reinigung und häusliche Pflege sind in ähnlicher Weise betroffen, wobei regelmäßige Dienstleistungen für feste Beträge als Schwarzarbeit eingestuft werden. Informelle, nicht gewinnorientierte Dienstleistungen, die Nachbarn oder Familienmitgliedern angeboten werden, gelten jedoch nicht als Schwarzarbeit, da sie nicht gewinnorientiert sind. Die Unterstützung von Freunden oder Kollegen stellt also keine Straftat dar.
Obwohl viele ihre Wertschätzung durch eine Spende zeigen, ist die Entgegennahme von Geld allein kein ausreichender Beweis, um Schwarzarbeit nach deutschem Recht zu beweisen. Es gibt zwei wichtige Faktoren, die bestimmen, ob Ihre Hilfe als freundliche Geste gilt oder darüber hinausgeht: Sie haben im Vorfeld keine Zahlung vereinbart, und die Zahlung bleibt angemessen. Es gibt zwar keinen eindeutigen Standard für die akzeptable Höhe der Zahlung, aber es gibt bestimmte Richtlinien. Wenn Sie zum Beispiel eine bestimmte Summe erwarten und diese einer typischen Vergütung für professionelle Arbeit entspricht, könnten Sie rechtliche Probleme bekommen. Ein anderes Beispiel ist, wenn Sie regelmäßig die Rasenpflege für Ihre Nachbarn übernehmen und dafür eine Vergütung erhalten.
Wer profitiert wie von der Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit, bei der für einen Lohn gearbeitet wird, ohne offiziell bei Versicherungen oder Behörden angemeldet zu sein, ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil. Detektive in Hamburg decken regelmäßig derlei Delikte auf. Das Fehlen von Steuerabzügen führt dazu, dass der Arbeitnehmer ein höheres Gehalt erhält, und die Sozial- und Rentenversicherung muss von keiner der beiden Parteien bezahlt werden. Außerdem muss sich der Arbeitnehmer nicht um die Arbeitssicherheit und arbeitsrechtliche Kontrollen kümmern, da diese nicht offiziell existieren.
Allerdings birgt die Schwarzarbeit auch große Risiken. Erstens ist sie illegal, und wenn sie erwischt wird, drohen sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Strafen. Zweitens haben beide Parteien keinen legalen Arbeitsvertrag, so dass sie keine Ansprüche gegeneinander geltend machen können. Auch wenn dies in mancher Hinsicht von Vorteil ist, bedeutet dies auch, dass ein Arbeitnehmer, der für einen nicht angemeldeten Arbeitgeber arbeitet, keine rechtliche Handhabe hat, wenn er nicht bezahlt wird. Ebenso kann ein Arbeitgeber auf den Kosten sitzen bleiben, wenn seine nicht gemeldeten Mitarbeiter schlechte Leistungen erbringen und Reparaturen erforderlich sind oder Schadensersatzforderungen gestellt werden.
Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?
Die Höhe der Strafen für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Während einige Fälle von Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden, die nur geringe Strafen nach sich ziehen, gibt es Szenarien, in denen es sich um eine Straftat mit strengeren Strafen handelt. Wenn Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, kann dies zu einer hohen Geldstrafe führen. Wenn es sich jedoch um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind die üblichen Strafen wie folgt: Eine Geldstrafe von bis zu 50.000 € für eine fehlende Gewerbeanmeldung. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 € für die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle. Ein Bußgeld von bis zu 1.000 €, auch wenn die erforderlichen Unterlagen verspätet eingereicht werden. Wenn Schwarzarbeit als Straftat eingestuft wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer je nach Gerichtsbarkeit mit empfindlichen Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen rechnen.
Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Arbeitnehmer gilt als Straftat und wird nun als Lohnvorenthaltung und Unterschlagung bezeichnet. Nach § 266a des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) können Arbeitgeber, die diese Straftat begehen, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. In schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu 10 Jahren betragen. Darüber hinaus ist auch die Steuerhinterziehung eine wichtige Straftat im Zusammenhang mit der Schwarzarbeit, da sie sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber betrifft. Nach § 370 der Abgabenordnung (AO) kann Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, in schweren Fällen sogar mit bis zu 10 Jahren bestraft werden und es können auch hohe Geldstrafen verhängt werden. Der Kampf gegen die Schwarzarbeit ist gar nicht so leicht, aber unabdingbar.