Brut- und Setzzeit – diese Regeln sind zu beachten

Waldweg im Frühling in der Alsterau mit viel Laub auf dem Weg.Waldweg in der Alsterau © Norbert Schmidt

Sobald die Tage wieder länger werden, wagen sich viele Menschen in die Natur. Doch darf man gerade jetzt während der Brut- und Setzzeit seinen Hund frei laufen lassen und welche Regeln gelten eigentlich in Hamburg?

Die Bedeutung der Brut- und Setzzeit für die Natur

Während der Brut- und Setzzeit bekommt das Haarwild Nachwuchs und die Vögel beginnen zu brüten. Diese für die Tiere sehr wichtige Zeit findet zwischen den Monaten März, April, Mai und Juni statt. Während dieser Zeit existieren bestimmte Regeln, welche die Tiere schützen sollen.

Insbesondere Hundebesitzer müssen Vorsicht walten lassen, denn Hunde besitzen von Natur aus einen Jagdtrieb, welcher eine Gefahr für den Nachwuchs der Wildtiere darstellt. Die Wildtiere sollten sich frei entwickeln und in der Natur zurechtfinden können, ohne von einem Hund angegriffen zu werden. Dafür gibt es die Leinenpflicht.

Effektiver Tierschutz während der Brut- und Setzzeit

Um die Wildtiere effektiv vor Hunden zu schützen, wurde die Leinenpflicht für Hunde ins Leben gerufen. Demzufolge besteht eine besondere Aufsichtspflicht über den eigenen Hund. Dabei spielt es keine Rolle, ob man auf Wiesen, in Wäldern oder entlang von Feldern spazieren geht, der Vierbeiner muss an die Leine.

Ein Hinweisschild Naturschutz
Naturschutzschild am Eingang des Wohldorfer Waldes © Norbert Schmidt

Auf den ersten Blick sind versteckte Wildtiere für den Menschen oft nicht erkennbar, der Hund erkennt sie jedoch schon am Geruch. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, den Hund nicht laufen zu lassen, unabhängig davon, ob er auf seinen Besitzer hört oder nicht.

Es ist natürlich aus sehr wichtig, Aufklärung zwischen Naturbesuchern zu machen und damit noch intensiver zum Tierschutz beitragen.

Richtiges Verhalten in der Natur: universelle Regeln

Es gibt generelle Verhaltensregeln, die das ganze Jahr lang während des Aufenthalts in der Natur zu beachten ist. In der Natur sollte man sich vor allem immer respektvoll verhalten und auf die pflanzlichen und tierischen Bewohner Rücksicht nehmen. Man sollte darauf achten, dass man auf den markierten Wegen bleibt und sich von sensiblen Bereichen fernhaltet, damit man keine Tiere stört oder Pflanzen beschädigt.

Man sollte außerdem niemals Müll wegwerfen, sondern eigenen Müller immer wieder mitnehmen. Wenn man ein Tier sieht, z. B. ein Reh oder einen Bären, sollte man ruhig bleiben und langsam zurückgehen, damit das Tier nicht erschreckt wird. Pilze und Beeren sollte man nur mit Maß sammeln.

Die richtige Ausstattung ist ebenso essenziell. Eine der wichtigsten Regeln in diesem Sinne lautet: passende Outdoorschuhe dürfen nicht fehlen! Der Saison angepasste Kleidung, ausreichend Proviant und Getränke sind ebenso ein Muss. Die Kopfbedeckung sollte man auch nicht unterschätzen. Bei starker Sonnenstrahlung sowie beim unerwarteten Regen ist sie einfach unverzichtbar. Für die Natur eignen sich beispielsweise taktische Hüte und Mützen Beretta hervorragend. Die Modelle werden wasserdichten und trotzdem atmungsaktiven Stoffen hergestellt und sind perfekt für jede Wanderung oder Spaziergang im Freien.    

Im Hamburger Wäldern weisen Schilder auf die Leinenpflicht hin
Leinenpflicht in Hamburger Wäldern © Norbert Schmidt

Regelungen und Leinenpflicht in Hamburg

Wie mit der Brut- und Setzzeit umgegangen wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einige Bundesländer haben besonders strenge Regeln, bei anderen besteht hingegen keine feste Regelung.

In Hamburg existiert bis jetzt noch keine Brut- und Setzzeit, allerdings müssen sich die Besitzer von Hunden an die allgemeine Leinenpflicht halten.

Die Leinenpflicht ist in Hamburg nämlich unabhängig von der Jahreszeit gegeben. Allerdings dürfen jene Hunde, welche eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben, frei laufen. Wenn ein Hund von der Leinenpflicht befreit ist, darf er sich in Gegenden, wo es keine speziellen Anleinpflichten oder Mitnahmeverbote gibt, frei bewegen. Hält man sich nicht an die Leinenpflicht, drohen Bußgelder, die vom Besitzer des Hundes zu entrichten sind. Handelt es sich um einen gefährlichen Hund, muss dieser sogar einen Maulkorb tragen.