Ein barrierefreies Bad muss sorgfältig geplant werden. Tipps für eine behindertengerechte Dusche.
Wer heute einen Neubau bezieht, der kann sicher damit rechnen, dass alle Zugänge, Wohnungen und auch die Badezimmer barrierefrei errichtet wurden. Das Baurecht und die Konventionen haben sich in den vergangenen Jahren so verändert, dass Menschen mit körperlichen Handicaps keine Nachteile befürchten müssen.
Ein absoluter Standard im Wohnungsbau sind bodengleiche Duschen. Hinter diesem, nach Beamtendeutsch klingenden, Begriff verbirgt sich der ebenerdige Einstieg in die Duschkabine. Damit sorgen die Bauherren direkt bei der Errichtung des Bades dafür, dass auch Menschen mit Behinderung problemlos in die Wohnung einziehen können und nachträgliche Anpassungen nicht mehr notwendig sind.
Behindertengerechte Dusche – die Formen
Doch was gibt es zu beachten, wenn eine behindertengerechte Dusche nachträglich eingebaut wird? So viel vorweg, es gibt einiges zu beachten. Denn: nur mit einem ebenerdigen Duscheinstieg ist es nicht getan.
Natürlich ist die ebenerdige bzw. bodengleiche das Herzstück der behindertengerechten Dusche. Allerdings ist nicht jede behindertengerechte Dusche automatisch rollstuhlgerecht. Nach der DIN-Norm 18040-2 wird zwischen „barrierefreien“ und „rollstuhlgerechten“ Duschen unterschieden. Eine barrierefreie Dusche verfügt über ein Raummaß von 120 x 120 cm und muss mit einem Rollator benutzbar sein. Eine rollstuhlgerechte Dusche muss mindestens 150 x 150 cm groß sein und per Rollstuhl nutzbar sein. Beide behindertengerechten Duschen müssen mit rutschhemmenden Belägen ausgestattet sein, um die Sturzgefahr zu minimieren. Der Duschzugang darf zudem einen maximal zwei Zentimeter großen Übergang haben und ist vorzugsweise geneigt.
Neben ausreichendem Platz muss sichergestellt werden, dass der Einstieg in die behindertengerechte Dusche kein Hindernis darstellt. Es darf also keine Schwelle oder anderweitige Stolperfalle den Einstieg in die bodengleiche Dusche erschweren. Damit wird sichergestellt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen die Dusche alleine nutzen und so ihren Alltag selbstbestimmt meistern können.
Die richtige Ausstattung für die behindertengerechte Dusche
Neben der Ebenerdigkeit ist die Ausstattung der behindertengerechten Dusche wichtig. Für das Prädikat ‚barrierefrei‘ muss eine behindertengerechte Dusche so gestaltet sein, dass die Wandkonstruktion die Nachrüstung von Griffen ermöglicht. Die Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Dusche sind dagegen höher. So muss es Nachrüstmöglichkeiten für einen Duschklappsitz mit genormten Sitzgrößen und -höhen geben sowie die Möglichkeit, beidseitige Stützklappgriffe nachzurüsten, ebenfalls genormt.
Auch die Armaturen der behindertengerechten Dusche müssen über bestimmte Produkteigenschaften verfügen, um als barrierefrei oder rollstuhlgerecht zu gelten. Für beide Fälle muss möglichst ein Einhebelmischer oder eine berührungslose Armatur mit Temperaturbegrenzer verbaut werden, der Hebel sollte außerdem nach unten weisen. Für die Rollstuhlkompatibilität muss die Armatur aus der sitzenden Position erreichbar sein und hierfür maximal 85 cm über dem Duschboden angebracht werden.
Nachträglicher Einbau einer behindertengerechten Dusche
Wie eingangs erwähnt, ist diese Ausstattung in Neubauten mittlerweile Standard. Um nachträglich eine behindertengerechte Dusche einbauen zu können, muss entsprechend Platz im Bad vorhanden sein. Gerade ältere Wohnungen haben oft sehr kleine Badezimmer und eignen sich nicht immer ideal, um die Anforderungen der DIN-Norm zu erfüllen. Wichtig ist aber, möglichst viel Bewegungsraum zu schaffen.
So kann es häufig Sinn ergeben, dass eine bereits vorhandene Badewanne ausgebaut und durch eine Duschkabine ersetzt wird. Um mehr Platz zu gewinnen, können auch etwaige sperrige Badmöbel entfernt und die dort verstauten Utensilien an einem anderen Ort in der Wohnung gelagert werden. Auch weitere Umbauten wie ein kleineres Waschbecken können den benötigten Platz bringen.
Auf das Entwässerungssystem kommt es an
Die größte Herausforderung beim nachträglichen Einbau einer behindertengerechten Dusche ist jedoch die Installation des Entwässerungssystems. Bei einer ebenerdigen Dusche müssen alle Anlagen unter das Bodenniveau gelegt werden. Dies geht, insbesondere in Mietwohnungen, nur in Absprache mit dem Eigentümer sowie qualifiziertem Fachpersonal! Alternativen stellen Pumpsysteme dar, die über dem Boden angebracht werden.
Ist auch dies nicht möglich, können kleine Rampen an der Duschtasse angebracht werden, damit die behindertengerechte Dusche per Rollstuhl und Rollator erreicht werden kann. In jedem Falle empfiehlt es sich, beim nachträglichen Einbau einer behindertengerechte Dusche Fachleute zu Rate zu ziehen.