Im Hamburg, Hamburg-Umland und Süd-Holstein über UKW sowie DAB über Antenne empfangbare Radioprogramme
Über bedenkliche Inhalte beschweren
Wenn Ihnen im Internet, im privaten Radio, TV rechtlich bedenkliche Inhalte, z.b auch Radio etwas aufgefallen ist, das aus Ihrer Sicht rechtlich bedenklich sind dann melden Sie das
Die MA HSH Beschwerdeformular- Die MA HSh prüft als Aufsichtsführende Behörde Internet- und private Rundfunkangebote auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen. Dabei führt sie auch eigene Recherchen durch und geht Hinweisen und Beschwerden nach.

Bitte beachten Sie:
Über die Musikauswahl werden Sie sich kaum beschweren können. Sender genießen hier die volle redaktionelle Freiheit. Wenn Ihnen die Musik nicht gefällt: Einfach die Aus-Taste betätigen.
- Für Beschwerden über öffentlich-rechtliche Programme sind die jeweiligen Rundfunkräte zuständig. Beschwerden richten Sie in diesem Fall an
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Programmbeschwerden,kritik124.html (NDR) oder
https://www.zdf-service.de/kontakt/ (ZDF). - Über Wahlwerbung der politischen Parteien können Sie sich nicht beschweren. ö/r
- Für Beschwerden über Probleme mit Bestellungen (z.B. beschädigte Ware) sind die Betreiber des jeweiligen Angebotes selber oder die Verbraucherzentralen (https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde) zuständig.
- Für Beschwerden über Problematiken zum Thema Datenschutz sind die für Sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden zuständig (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/datenschutzaufsichtsbehoerden.html).
- Wie die MA HSH vorgeht können Sie hier nachlesen.
