Ohne Autokennzeichen geht das nicht

Straßenverkehr in HamburgAutoverkehr in Hamburg © Norbert Schmidt

Ob Auto, Wohnmobil oder Motorrad – ohne Kfz-Kennzeichen darf man kein Auto bzw. Motorrad im Straßenverkehr bewegen, denn es gilt dann als nicht zugelassen. Wer ein Auto zulässt, bekommt dabei auch immer ein Kfz-Kennzeichen zugewiesen. Zur Zulassungsbehörde braucht man heute zum Glück nicht mehr. Ein HH-Kennzeichen reservieren ist ganz einfach und bequem, denn man kann viel Wartezeit sparen.

Neben dem normalen Kfz-Kennzeichen, in der Umgangssprache Nummernschild genannt, gibt es noch Sonderformen für spezielle Situationen und Anwendungen.

Sonderformen des Autokennzeichens

Ausfuhr Autokennzeichen
Kennzeichen für die Kfz-Ausfuhr Quelle: BMDV

Das Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen wird benutzt, wenn ein Kraftfahrzeug ins Ausland überführt werden soll. Es ist ein Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit mindestens ein Monat, maximal zwölf Monate) für Überführungen und an ein Fahrzeug gebunden. Achtung: Ein Fahrzeug, das Sie im EU-Ausland kaufen, können Sie nicht mit einem deutschen Kennzeichen importieren. Im Kaufland muss ein Ausfuhrkennzeichen, wenn es möglich ist, beschafft werden. Ansonsten können Sie ein Auto nur auf fremder Achse (sprich mit einem Autotransporter oder Trailer) importieren. Spezialisierte Autotransfer-Firmen bieten das an.

E-Autokennzeichen
Das Kennzeichen für E-Autos Quelle: BMDV

Das Elektrokennzeichen

Fahrzeuge mit Elektroantrieb haben bestimmte Privilegien. Ein ‚E‘ hinter der Erkennungsnummer ist diesen Fahrzeugen vorbehalten. Analog auch beim Saison- oder grünen Kennzeichen.

Kennzeichen für Kurzzeitzulassung
Das Kurzzeitkennzeichen Quelle: BMDV

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist die private Alternative zur roten Nummer. Das Kennzeichen ist an ein einzelnes Fahrzeug gebunden und dient zur einmaligen Nutzung. Das Kennzeichen ist maximal fünf Tage gültig und kann nicht verlängert werden.

Oldtimer Kennzeichen
Oldtimer Kennzeichen Quelle: BMDV

Das Oldtimerkennzeichen

Historische Fahrzeuge können mit einem Oldtimerkennzeichen (H-Nummer) zugelassen werden. Das hat Vorteile bei der Kfz-Steuer und –Versicherung. Aber Vorsicht, der Betrieb eine Oldtimers ist in der Regel das krasse Gegenteil von kostengünstig. Dafür hat man eben ein besonderes Auto mit Charakter.

Saison Autokennzeichen
Das Saisonkennzeichen Quelle: BMDV

Das Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden und nur innerhalb eines definierten Zeitraums (zwei- elf Monate) gültig. Es entstehen nur anteilige Kosten für Steuer und Versicherung. Außerhalb der Monate darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt oder geparkt werden. Wer sein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen auf einer öffentlichen Straße parkt, riskiert ein Verwarngeld. Saisonkennzeichen sind sehr beliebt bei Motorrädern, Wohnmobilen, Sommer-und Winterautos.

Auto-Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen Quelle: BMDV

Das Wechselkennzeichen

Mit einem Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (z.B. nicht Auto – Motorrad!) verwendet werden. Allerdings: man spart damit keine Steuern oder hat bei der Versicherung zumeist auch keine Vorteile.

Die rote Nummer für Händler und Werkstätten Quelle: BMDV

Die rote Nummer – das Profi-Kennzeichen

Als Wechsel- bzw. Händler- und Werkstattkennzeichen haben sie keine Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug. Sie sind für Überführungs-, Probe-, Prüfungs- und Sonderfahrten gedacht.

Grünes Autokennzeichen
Das grüne Kennzeichen zeigt Steuerbefreiung an Quelle: BMDV

Das grüne Kennzeichen

Manchmal sieht man ganz normale Fahrzeuge mit einer grünen Schrift. Sie zeigt an, dass das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist. Gemeinnützige Hilfsorganisationen, Schausteller oder Bauern können grüne Kennzeichen beantragen.

Versicherungskennzeichen für Mofa, Moped, Roller und E-Bike sind schwarz in 2014 Foto: Provinzial Versicherung
Versicherungskennzeichen für Mofa, Moped, Roller und E-Bike Foto: Provinzial Versicherung

Der Sonderfall – die Versicherungsnummer

Für Kleinkrafträder, Mofas, motorisierte Krankenfahrstühle, drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars und Leichtautos) und S-Pedelecs benötigt man ein Versicherungskennzeichen (Versicherungsplakette), das von privaten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen ausgegeben wird. Das Kennzeichen ist ein Jahr, ab März des laufenden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres, gültig. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich. So kann man auf einem Blick sehen, ob das Fahrzeug Haftpflicht versichert ist.