Bescheißt Tesla seine Kunden? Renommierte Rechtsanwälte reichen Klage ein

Tesla Model X von vorn in weßPhoto by Jorgen Hendriksen on Unsplash

TESLA macht verdammt gutes Marketing. Die junge Automarke hat sich sehr geschickt einen Kultstatus, ähnlich wie Apple, erarbeitet. Doch, wo Licht ist, ist auch Schatten. Diese Meinung ist die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie ist der Auffassung, das Tesla Germany GmbH unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Fahrzeug aus der Reihe „Model X“ verkauft hat und reicht gegen die deutsche Niederlassung der Elektro-Kultmarke Klage ein.

Tesla – pikant und wirklich ganz zufällig?

Während sich der Tesla-Gründer und Milliardär Elon Musk gern als eine ‘Beschützer der Waisen‘, wie bei der Causa GameStop, gibt, sucht die deutsche Verkaufsabteilung der US-Automarke scheinbar Anregungen bei den unfeinen Sitten, Gebräuchen und Tricks von Hinterhofautohändlern.

Im einzelnen hatte ein Verbraucher vorher bei Tesla extra nachgefragt, ob bereits ein Nachfolgemodell für die Reihe “Model X” geplant oder sogar schon vorbestellbar wäre. Tesla Germany verneinte die Frage. Der Kauf kam Ende Oktober 2020 zustande.

Doch – wie das Leben so spielt, Zufälle gibt es, knapp drei Monate später kam heraus, dass das Nachfolgemodell des „Model X“ auf der Tesla-Homepage angeboten wurde. Der Kläger hätte das veraltete Modell niemals bestellt, wenn er gewusst hätte, dass demnächst ein neues auf den Markt kommen wird.

Jetzt verlangt der Verbraucher in seiner Klage, dass Tesla, das Fahrzeug „Model X“ zurücknimmt und stattdessen das neue „Model X Plaid“ auszuliefern.

Auslaufmodelle ganz normal im Automarkt

Allgemein ist bekannt, dass neue Modelle und Versionen bei Autoherstellern nicht ‘über Nacht’ mal ebenso entwickelt werden. Dazu sind die Konstruktion und Planung viel zu komplex, zeitaufwendig und kostenintensiv. Schon wenn ein neues Automodell auf den Markt kommt, steht ein internes Timing für Modellpflege und Modellwechsel i.d.R. fest. Das ist Branchenstandard. Wenn Modellwechsel anstehen, dann gibt es die sogenannte die sogenannten Auslaufmodelle. Sie sind bei Kunden nicht unbeliebt, denn häufig werden diese von seriösen Markenhändlern zu interessanten Konditionen ganz offen und ehrlich angeboten.

Nicht verwunderlich, dass die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Vorgehensweise der Elektroauto-Kultmarke für unseriös hält. Die Kanzlei ist der Auffassung, dass hier bewusst wahrheitswidrig informiert, damit sie das alte Modell noch verkaufen kann bevor sich das neue auf dem Markt befindet. Für die Kanzlei liegt es auf der Hand, dass Tesla Germany bereits Ende Oktober 2020 Bescheid gewusst haben muss, dass das neue Fahrzeug „Model X Plaid“ demnächst auf dem Markt angeboten wird. Die Rechtsanwälte des Klägers sind der Auffassung, das hier eine eine vorvertragliche Pflichtverletzung gemäß §§ 280, 241 Abs. 2 BGB vorliegt. Immerhin liegt der Einstiegspreis bei 90.400 Euro laut Autobild.

Geschlossener Tesla Showroom in Hamburg Poppebüttel
Tesla Showroom im Alstertal Einkaufszentrum, Hamburg Poppenbüttel,
während des Corona-Lockdown © ganz-hamburg.de

Muss Elon Musk vor einem deutschen Landgericht aussagen?

Die Anwälte sind der Auffassung, dass dem Verbraucher durch diesen unseriösen Verkaufstrick ein Schaden entstanden ist. Denn hätte er gewusst, dass demnächst ein neues Modell auf den Markt kommt, dann hätte er selbstverständlich mit dem Kauf abgewartet. Deshalb hatte er bei Tesla auch ausdrücklich nachgefragt, ob ein neues Modell in Planung sei. In keinem Fall hätte er das alte „Model X“ erworben. Die Besonderheit ist, dass der Kunde ausdrücklich vor dem Kauf sich erkundigt hat. Bei diesem hohen Kaufpreis durchaus nachvollziehbar. Wurde hier bewusst wahrheitswidrig eine falsche Tatsachenbehauptung gegenüber dem Kunden, um höhere Gewinne zu erzielen, aufgestellt? Das ist die Frage.

Jetzt läuft eine Klage beim Landgericht Offenburg. Um den Informationsfluss zwischen dem deutschen Tochter-Unternehmen und dem US-Mutterkonzern genau zu klären, sollen auch die Geschäftsführer von Tesla Germany sowie der CEO von Tesla, Elon Musk, befragt werden.

Ein interessanter Prozess. Immerhin gehört Dr. Stoll & Sauer zu den führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal. In der VW-Musterfeststellungsklage wurde für 260.000 Verbraucher ein 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Das ist deutsche Rechtsgeschichte. Mehr als 15.000 Gerichtsverfahren wurden mit tausende positiven Urteile geführt. Über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche wurden erstritten.

Die Kanzlei rät Verbrauchern, denen mit Tesla ähnliches widerfahren ist, zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Der Redaktionen liegen aktuell keine Infos vor, ob auch Hamburger Tesla-Käufer davon betroffen sind.

Titelfoto: Photo by Jorgen Hendriksen on Unsplash