Autowissen: Was bedeuten rote Kennzeichen am Auto?

Zur Demonstration Rotes KennzeichenRotes Autokennzeichen für Händler und Werkstätten Foto:

Haben Sie sich auch schon oft gefragt, was rote Kennzeichen am Auto bedeuten? Dabei handelt es sich längst nicht nur um sogenannte Händlerkennzeichen. Was es mit den roten Kennzeichen auf sich hat, was sie kosten und wer sie nutzen darf, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Überblick: Welche roten Kennzeichen gibt es?

Bei roten Kennzeichen denken die meisten an Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler. Allerdings sind die nicht die Einzigen, deren Autos mit roten Kennzeichen unterwegs sind. Handelt es sich um einen Händler, finden sich die Ziffern „06“ auf dem Kennzeichen. Auch Werkstätten und Autohersteller kennzeichnen ihre Fahrzeuge mit „06“ auf dem roten Kennzeichnen. Dadurch dürfen die jeweiligen Fahrzeuge nur für bestimmte Fahrten, wie beispielsweise Probefahrten oder Überführungen genutzt werden. Private Fahrten sind damit nicht gestattet.

Rote Kennzeichen mit den Ziffern „05“ sind für technische Prüfstellen vorbehalten, während die Zahlenfolge „07“ auf Oldtimern zu finden ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Anders als bei einem herkömmlichen Kennzeichen ist der Antrag für rote Kennzeichen deutlich umfangreicher. Folgende Unterlagen müssen dabei eingereicht werden:

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung und Nachweis für die beabsichtigte Nutzung
  • Gewerbeanmeldung sowie evtl. Vollmachten
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
  • Personalausweis
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Lastschriftmandat (für Kfz-Steuer)

Da es bei der Anmeldung roter Kennzeichen regionale Unterschiede geben kann, ist es sinnvoll, wenn Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde über die notwendigen Dokumente informieren. Darüber hinaus dürfen im Führungszeugnis keine Vorstrafen erfasst sein, ebenso wenig wie „Punkte“ in Flensburg.

Was kosten rote Kennzeichen?

Zunächst fallen die regulären Kosten für die Autoversicherung an, also für die Haftpflicht- und eventuelle Kaskoversicherung. Hinzu kommen die Gebühren der Zulassungsbehörde in Höhe von rund 200 Euro. Für die Schilder selbst werden 20 Euro fällig und 192 Euro für die Kfz-Steuer (46 Euro für Krafträder). Lediglich bei roten Kennzeichen mit der Nummer 05 wird keine Kfz-Steuer berechnet.

Was passiert bei privater Nutzung?

Für Privatpersonen ist die Beantragung roter Kennzeichen nicht möglich. Auch die Nutzung am privaten Pkw ist nicht zulässig und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Für private Probefahrten können alternativ Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.