Tipps für die Motorrad- und Motorrollersaison in Hamburg

Ab geht es in den Frühling mit Honda V4 mit Offroad-Charakter (c) Honda DeutschlandAb geht es in den Frühling mit Honda V4 mit Offroad-Charakter (c) Honda Deutschland

Endlich ist der Frühling auch in Hamburg da, die Sonne scheint, jetzt wird es langsam wieder Zeit das Motorrad oder den Motorroller aus der Garage zu holen und für den Saisonstart klarzumachen und eventuell zur Inspektion zu bringen. Wohl dem, der vorausschauend schon einen Termin bei seinem Händler in Hamburg vereinbart hat.

Damit man unfallfrei über Motorradsaison in Hamburg kommt sollten natürlich die besonderen Verkehrsregeln für Motorradfahrer beachtet werden. Denn besonders wenn es um Unfälle und die nachfolgende Schadensabwicklung geht, kann es leider schnell “Ärger” geben und auch empfindliche finanzielle Folgen haben.

Das sollten Sie beachten, raten Verkehrsexperten:

Bevor es auf längere Strecken und schnellere Straßen geht, frischen Sie erst ihr Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen auf. Lange und anspruchsvolle Ausflüge wie sollten deshalb anfangs vermieden werden. Geben Sie sich Zeit, gewöhnen Sie Körper und Geist mit einem gemächlichem Einrollen nach und nach wieder an die Fahrdynamik.

Fahren Sie gerade am Anfang der Saison besonders defensiv. Auch die Hamburger Autofahrer haben sich noch nicht an Motorroller und -räder auf den Straßen gewöhnt und unterschätzen durchaus die Geschwindigkeit und die Beschleunigung von Motorrädern.

Gerade im Frühjahr sind in den Morgen- und Abendstunden auch in einer Großstadt wie Hamburg bestimmte Straßenabschnitte, wie Brücken feucht oder eisglatt. Schlaglöcher aus dem letzten Winter sind auch ein Risiko und teilweise liegt noch Streusplitt in den Kurven.

Geschwindigkeitsübertretung und Motorrad oder Motorroller? 

Sie halten sich natürlich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Aber gut zu wissen: Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist auch gerichtlich verwertbar. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig hat im Jahr 2010 darauf hingewiesen, dass bei an Motorrädern montierten Videomess- und -aufzeichnungssystemen Probleme auftreten können.

Nur auf gerader Strecke ist eine verlässliche Messung möglich. Wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch Hinterherfahren auf kurviger Strecke begangen haben, ist Vorsicht geboten. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie im Zweifel sich  gegen einen darauf basierenden Bußgeldbescheid wehren können und ggf. sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Ähnliches gilt auch, falls die Geschwindigkeitsmessung durch die umstrittene Videoüberwachung aller die Messstelle (z.B. eine Brücke) durchfahrenden Fahrzeuge erfolgt sein sollte.

Rechts und links überholen?

Gerade in einer Stadt wie Hamburg kann man es häufig sehen. Motorradfahrer in Hamburg nutzen ihre Wendigkeit  und schlängeln sich durch die stehenden Pkw oder fahren rechts am Stau vorbei. Rechtlich ist es eindeutig: Das Rechtsüberholen – auch beim Durchschlängen – ist unzulässig und wird teilweise als Verstoß gegen die StVO gewertet und mit einem Bußgeld und bis zu 3 Punkten in Flensburg geahndet (OLG Düsseldorf, Az.: 5 Ss (OWi) 151/90).

Kommt es zum Unfall, rechnen die Gerichte dem Fahrer außerdem ein Mitverschulden an. Generell zulässig bleibt dagegen das Linksüberholen! Dieser Versuch scheitert jedoch oft, da nicht genug Platz ist, um den notwendigen Sicherheitsabstand einzuhalten und gleichzeitig innerhalb der Fahrbahnmarkierung zu bleiben. Auch wenn man es in Hamburg an vielen Ampeln sieht. Es ist deshalb dringend zu raten, übern Sie sich in Geduld und Sie so nicht.

Auch in Hamburg Schutzkleidung tragen I?

Wenn keine geeignete Schutzkleidung getragen wird, trägt ein Motorradfahrer bei einem Unfall regelmäßig eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen. Alle maßgeblichen Verbände empfehlen das Tragen von Schutzkleidung. Das Wissen um das erheblich höhere Verletzungsrisiko bei Verzicht auf Schutzkleidung gilt daher als Allgemeingut.

Dies gilt laut ARAG Experten ausdrücklich nicht nur für den Schutzhelm, den zu tragen gesetzlich geboten ist. Sondern auch für Schutzkleidung an den Beinen, die bei einem Unfall besonders gefährdet sind. Ein Motorradfahrer bekam aus diesem Grund  in einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall nur ein gemindertes Schmerzensgeld zugesprochen (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 137/05).

Auch in Hamburg Schutzkleidung tragen II ?

Geht die Schutzkleidung selbst kaputt, dann ist in der Rechtsprechung umstritten, inwieweit die Versicherung bei der Schadensregulierung Abzüge neu für alt vornehmen darf. Im Streit mit der Versicherung sollte der Motorradfan allerdings auf die lange Lebensdauer der Motorradkleidung verweisen und sich allenfalls geringe Abzüge gefallen lassen.

Nutzungsausfall nach Unfall? 

Immer wieder ist umstritten , ob einem Motorradfahrer im Schadensfall Nutzungsausfall für die Reparaturdauer oder die Zeit der Wiederbeschaffung zusteht.

Wird das Motorrad nur als Spaßfahrzeug neben einem Pkw genutzt, kann in der Regel kein Nutzungsausfall verlangt werden. Ist das Motorrad aber alleiniges Fahrzeug und wird auch im Alltag eingesetzt, so wird die Versicherung im Schadensfall auch Nutzungsausfall zahlen müssen. In jedem Fall muss man der Versicherung die Art und den Umfang der Nutzung nachvollziehbar schildern.