Neues Versicherungskennzeichen für E-Scooter, E-Roller, E-Bike, Mofa, Roller in Hamburg

Versicherungskennzeichen für Mofa, Moped, Roller und E-Bike sind schwarz in 2014 Foto: Provinzial VersicherungVersicherungskennzeichen für Mofa, Moped, Roller und E-Bike sind schwarz in 2014 Foto: Provinzial Versicherung

Für Versicherungskennzeichen gilt: Ab 1. März 2020 ist Schwarz ist das neue Grün in Hamburg. Der Schilderwechsel bei Mofas, Mopeds, Roller und E-Bikes steht an. Die grünen Kennzeichen sind nur noch bis zum 29. Februar 2020 gültig!

Für Mofa-, Moped-, Roller- und E-Bikefahrer steht im März wieder der alljährliche Schilderwechsel an. Die alten grünen Kennzeichnen sind nicht mehr gültig und müssen durch schwarze Kennzeichen ersetzt werden. Achtung, wer sich von der Frühjahressonne verleiten ließ und erste Runden mit dem alten grünen Kennzeichen gedreht hat, war ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar. Ein Bussgeld droht und im Falle eines Unfalles drohen nicht unbeträchtliche finanzielle Risiken.

Die neuen Mofa- und Mopedkennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern und auch natürlich auch Online erhältlich. Mofa, Moped, Roller und E-Bike fahren ist preiswerte Individualmobilität, die viel Spaß macht. Aber, wo Licht ist, ist auch Schatten, denn das Unfallrisiko  ist hoch: Die knapp 1,8 Millionen Mofa-, Moped, Roller- und E-Bikefahrer verursachten 2012 rund 27.000 Haftpflichtschäden. Gegenüber ihren großen und schnellen Geschwistern verursachen sie mit 15 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge  fast doppelt so viele Unfälle. Erfreulicherweise ist jedoch die Anzahl der Schäden bei den Mofas weiter zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch etwa 29.000 Haftpflichtschäden. Die Diebstähle bei Mofas und Mopeds sind im Vergleich zum Vorjahr sogar um 23,1 Prozent zurückgegangen. Trotzdem sind Mofas und Mopeds noch immer deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: 4.246 Mofas und Mopeds wurden 2012 gestohlen – fast 16 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 2,3 und bei PKW 0,5 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen. Es empfiehlt sich gerade in einer Großstadt wie Hamburg ein weiteres gutes Schloss.

Versicherungskennzeichen: Preise und Leistungen vergleichen lohnt sich

Die Wahl des richtigen Versicherungsanbieters sollte nicht vorschnell getroffen werden, sagt der Bund der Versicherten (BdV). Der Grund, die Beitragsunterschiede seien mitunter gravierend. Auch sollten genau die Leistungen verglichen werden.

Die Dokumente für die neuen Schilder sind in den Zulassungsstellen erhältlich, können aber auch für etwa 70 bis 130 Euro bei den regionalen Versicherungskaufleuten oder online erworben werden. Die Versicherer bieten gestaffelte Prämien nach Fahrzeugart und Halter an. Ein 23 Jahre alter Fahrer kann eine günstige Haftpflichtversicherung bei einigen Versicherern schon ab 42 Euro im Jahr bekommen.

Junge zahlen drauf

Generell gilt: Fahrer unter 23 Jahre müssen aufgrund des erhöhten Unfallrisikos mit höheren Prämien rechnen. Achtung: Keine Alterstricks, wer so Kosten sparen will, riskiert im Schadensfall empfindlichen Vertragsstrafen.

Versicherungsexperten machen darauf aufmerksam, dass technische Veränderungen (frisieren) an Mofa, Moped oderRoller auch Konsequenzen für den Haftpflicht-Versicherungsschutz haben. Das gilt auch für alle E-Antriebe, die mit Chiptuning gern mal “schneller” gemacht werden.

Bei der Schilderausgabe wird die Technik der Zweiräder nicht überprüft. Frisierte Fahrzeuge sind illegal und haben keinen Versicherungsschutz. Haftpflichtversicherung zahlen zwar öfters nach einem verursachten Unfall den Schaden des Unfallopfers, nehmen dann aber den Versicherten in Regress-Haftung.  

Wer sein Mofa, Moped, Roller oder E-Bike  gegen Diebstahl – auch von Fahrzeugteilen – und auch noch gegen Schäden durch Glasbruch etwa von Spiegel und Blinker versichern will, sollte ein Teil-Kaskoversicherung abschließen.

Für welche Fahrzeuge gilt das schwarze Kennzeichen?

  • Kleinkrafträder, wie Mofa, Moped und Roller, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder (E-Bikes) mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Segways, E-Scooter und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-schwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Vereinzelte Mofas und Mopeds, wie z.B. die kultige Simson Schwalbe, aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Sollten Sie in einen Schadensfall verwickelt sein: Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet  oder über den Zentralruf  der Autoversicherer (0800/2502600) leicht feststellbar.