Ist das Corona-Ansteckungsrisiko in Sport-Studios größter als in Gaststätten oder Nagelstudios? Das ist nicht klar, sagt das Hamburger Verwaltungsgericht.
Ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes lässt Fitness-Studios hoffen. Denn das Gericht sieht in weiteren Schließung von Fitness- und Sportstudios aufgrund der Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gewerben. Die Verordnung sei rechtsfehlerhaft. Das teilte gestern ein Gerichtssprecher gegenüber der Presse mit.
Doch, damit dürfen die Sport- und Fitness-Studios noch nicht öffnen. Der Antrag auf eine Änderung der Verordnung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Der Hamburger Senat hat gegen das ergangene Urteil bereits Beschwerde in der nächsten Instanz beim Oberverwaltunggericht eingelegt.
Auch Theater, Kinos und Bars sind weiter geschlossen. Es kann als wahrscheinlich angesehen werden, dass der Senat seine Verordnung nachbessert.