Hier darf geraucht werden: Hamburger Raucherkneipen


Viele Hamburger Eckkneipen sind noch ein Reservat für Raucher

In kleinen Kneipen, die einen Gastraum inklusive Thekenbereich, der kleiner als 75 Quadratmeter ist, haben, darf man sich in Hamburg noch eine Zigarette, Zigarre oder Pfeife anstecken. Allerdings dürfen keine Speisen bis auf Knabbergebäck (z.B. Erdnüsse, Chips, Salzstangen) in Raucherkneipen angeboten werden. In Hamburg wird in echten Kneipen zumeist Holsten (Edel / Pilsener) oder Astra ausgeschenkt. Nennenswert ist auch der Ratsherrn Anteil im Westen Hamburgs. Ein Erbe der alten Elbschloss Brauerei, zu der die Marke Ratsherrn damals gehört hat. Die neue Ratsherrn Brauerei in den Schanzenhöfen hat nur den Markenname übernommen.

Schaut man die Bewertungen Hamburger Eckkneipen an, dann wird signifikant häufig ein faires Preis-/Leistungsverhältnis, der gute Service und die angenehme persönliche Atmosphäre von den Gästen gelobt.

Grundsätzlich gilt: Der Wirt entscheidet, ob er eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe betreibt. Die Gaststätte muss klar als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Der Eintritt ist ab 18 Jahren gestattet. Viele Raucherkneipen sind noch klassische Biereckkneipen, eine Gastrogattung, die es besonders schwer hat und leider im Aussterben begriffen ist.