Selbstständig machen in Hamburg – welche Steuern fallen an?

Ein Kontorhaus in Hamburg der Sprinkhof mit markanter KlinterfassadeDer Eingang vom Spinkenhof © Norbert Schmidt

Wer sich selbstständig machen möchte, hat mit der Hansestadt Hamburg eine interessante Metropole hinter sich. Die Stadt steht für dynamisches Wachstum und bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Gründer an. Beim Schritt in Richtung Eigenverantwortung gilt es allerdings einiges zu beachten. So stellt sich etwa die Frage, welche Steuern Gründer zahlen müssen. Arbeitnehmer haben hier einen geringen Aufwand, Soli, Lohnsteuer und Co. gehen direkt ab und landen gar nicht erst auf dem Konto. Die Steuer bei Selbstständigen fließt aber genau dorthin und wer sie nicht korrekt abführt, handelt sich schnell Ärger ein. 

Rund um Steuern – was Gründer und Selbstständige wissen müssen

Im Angestelltenverhältnis haben die meisten Menschen mit dem Thema Steuern nur wenig zu tun. Die Verpflichtungen werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, nur wenige Arbeitnehmer machen regelmäßig eine Steuererklärung. Ganz anders sieht es bei der Unternehmensgründung aus. In solchen Fällen ist eine Steuerkanzlei für Hamburg ein wertvoller Berater, da hier Experten für weniger Arbeitsaufwand sorgen. Das Thema Steuern ist für frische Gründer eine große Herausforderung und auch langjährige Freelancer straucheln im Hinblick auf die vielen Verantwortlichkeiten.

Welche Steuern überhaupt gezahlt werden müssen, kommt auf die Unternehmensform an. Für Freelancer gibt es andere Verbindlichkeiten als für eine GBR oder OHG. Auch an dieser Stelle macht es Sinn, von Anfang an einen Experten mit ins Boot zu nehmen.

Das gilt für Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Wurde das Unternehmen als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft gegründet, fallen verschiedene Steuerlasten an. Freiberufler weichen (je nach Betätigungsfeld) davon ab, da sie nicht immer Gewerbesteuern zahlen müssen. Da der Hamburger Gewerbesteuersatz höher ist als im Rest der BRD, kann das ein Benefit sein. Immer zu zahlen sind:

  • Einkommensteuer:
    Arbeitnehmer und Selbstständige müssen sie zahlen, die Berechnung erfolgt aber etwas anders. Bei Selbstständigen wird der reine Bruttogewinn besteuert, sondern das, was nach Abzügen übrig bleibt. Kosten für die Krankenversicherung, private Altersvorsorgen, Personal, Dienstleistungen usw. müssen entrichtet werden. Jeder Selbstständige hat zusätzlich die Möglichkeit, Freibeträge zu nutzen und so die Steuerlast zu drücken. Welche das sind, lässt sich pauschal nicht festlegen, es hängt von den Umständen ab. Alleinerziehende haben andere Optionen als Unternehmer mit geringem Einkommen usw. An dieser Stelle sind umfassende Informationen wichtig, um dem Staat nicht unnötig Geld zu schenken.
  • Gewerbesteuer:
    Diese Steuer fällt nur an, wenn der Selbstständige ein Gewerbe angemeldet hat. Steuern werden immer dann gezahlt, wenn der Gesamtgewerbeertrag über 24.500 Euro liegt. Wie hoch die Steuer insgesamt ausfällt, hängt von Lokalisierung des Unternehmens ab. Hamburg hat beispielsweise einen höheren Hebesatz als Berlin und andere Städte. Manchmal macht es Sinn, den Unternehmensstandort in eine andere Stadt (Nachbarstadt) zu verlegen, um die Steuerlast zu reduzieren. Die gute Nachricht ist, dass die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnet wird. So reduziert sich die weitere Last.
  • Umsatzsteuer:
    Personengesellschaften und Selbstständige, aber auch Freelancer müssen unter Umständen Umsatzsteuer zahlen. Eine Ausnahme stellen Kleinunternehmer dar, deren Jahresumsatz 22.000 Euro nicht überschreitet. Wie hoch die Umsatzsteuer ausfällt, hängt von der Branche ab. Kreativschaffende zahlen oft nur 7 %, gängig sind aber 19 % in den meisten Branchen.
    Wichtig ist, dass Rechnungen nur mit Ausweisung der Umsatzsteuer erstellt werden dürfen. Lediglich Kleinunternehmer geben auf ihren Rechnungen an, dass sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

Bei Einkommen- und Umsatzsteuer wird einmal im Jahr eine Steuererklärung erstellt. Das heißt aber nicht, dass der Fiskus erst dann die Hand aufhält. Je nach Einkommenshöhe sind bei der Umsatzsteuer Voranmeldungen nötig. Die Umsatzsteuer wird sofort fällig, nicht erst, wenn eine Rechnung bezahlt wurde. Sie werden entweder einmal jährlich, einmal pro Monat oder einmal pro Quartal abgegeben. Die dort ermittelte Umsatzsteuer wird anschließend direkt ans Finanzamt gezahlt.

Bei der Einkommensteuer wird auf Basis des ersten Steuerbescheids ein Vorauszahlungsbescheid gestellt. Er sagt aus, wie hoch die quartalsmäßigen Vorauszahlungen für den Gründer künftig sind. Gezahlt wird zum 10. März, zum 10. Juni, zum 10. September und zum 10. Dezember.

Kapitalgesellschaften zahlen besondere Steuern

Wer als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (KG) tätig ist, muss andere Steuern entrichten als eine Personengesellschaft oder als ein Einzelunternehmer. Da die Thematik äußerst komplex ist, arbeiten Gesellschafter fast immer mit einer erfahrenen Steuerkanzlei zusammen. Gemeinsamkeiten gibt es bei Gewerbe- und Umsatzsteuer. Beide Steuerarten werden auch von der Kapitalgesellschaft gezahlt.

Kleiner Zusatz: Bei der Berechnung der Gewerbesteuer stehen KGs keine Freibeträge zur Verfügung.

Auch hier gilt, dass für Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer, aber auch keine Gewerbesteuer anfällt.

Anders als beim Einzelunternehmen zahlen Gesellschafter der KG Körperschaftssteuer. Diese ersetzt die klassische Einkommensteuer. Es gibt keinerlei Freibeträge, dafür wird der Steuersatz bei 15 % festgesetzt. Wie hoch der eigentliche Gewinn ist, spielt keine Rolle mehr. Klingt nach einem Steuerparadies? In der Rechnung fehlt die Kapitalertragssteuer. Sobald das Unternehmen Gewinne oder Dividenden ausschüttet, wird sie fällig. Sie liegt bei 25 %, hinzu kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Unternehmer mit Angestellten zahlen Lohnsteuer

Entwickelt sich das Unternehmen erfolgreich weiter und es kommen Angestellte hinzu, ist der Arbeitgeber für die Lohnsteuer verantwortlich. Sie wird direkt vom Arbeitnehmer-Gehalt abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet. Auch hier ist es Pflicht, eine elektronische Voranmeldung durchzuführen. Gerade beim Einstieg ins Unternehmertum können all die verschiedenen Aufgaben zur Herausforderung werden. Die Finanzämter sind allerdings streng, stimmt etwas mit der Buchung nicht oder kommt die Zahlung zu spät, hat das schnell immense Folgen. Wenn es um Steuerschätzungen und Bußgelder geht, dann langt der Staat gern zu. Denken Sie immer daran: Sie können als Geschäftsführer oder Einzelunternehmer für nicht gezahlte Lohnsteuern und Sozialabgaben in Regress genommen werden.

Weniger Steuer mit cleverer Planung

Das Leben in Hamburg und den meisten großen Städten Deutschlands wird immer teuer. Da ist es schön, wenn vom Brutto ein wenig mehr Netto bleibt. Auch Unternehmer können Steuern sparen, indem sie bei der Steuererklärung die möglichen Pauschalen und Freibeträge konsequent für sich nutzen. Oft fehlt die Übersicht, was eigentlich alles möglich ist. Wichtige Themen beim Absetzen sind beispielsweise:

  • Kosten für Fahrten und betriebliche Fahrzeuge und Fahrräder (E-Bike)
  • Abschreibungen von Betriebsanschaffungen
  • Bewirtungskosten für Kunden und Geschäftspartner
  • Ein eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice
  • Investitionsabzugsbeträge für die kommenden Jahre

Arbeitnehmer haben es leichter bei der Steuer als Selbstständige

Die Abzüge sind auch bei Arbeitnehmern hoch, hier geben sich beide Berufstätigkeiten nichts. Geht es allerdings um den Aufwand bei der Steuererklärung und besondere Bestimmungen, wird es für Selbstständige deutlich schwieriger. Wer sein Leben lang angestellt war und sich jetzt zur Gründung entschieden hat, wird entweder viele Informationen lesen müssen oder braucht einen kompetenten Steuerberater an der eigenen Seite. So werden nicht nur Fristen zuverlässig eingehalten, sondern auch Steuerlasten bestmöglich und rechtssicher reduziert.